Kreuzfahrt-Preiserhöhung: Urlauber müssen 280 Euro mehr zahlen wegen Treibstoffzuschlag
Zwei leidenschaftliche Kreuzfahrer von der Schwäbischen Alb sind stinksauer. Sie müssen für ihre bereits gebuchte und bezahlte Traumreise in die norwegischen Fjorde plötzlich 280 Euro zusätzlich berappen. Der Grund: Ein Treibstoffzuschlag, den der Reiseveranstalter „Seereisedienst“ wegen der gestiegenen Kerosinpreise infolge des Iran-Kriegs erhebt. Diese Situation kann theoretisch jeden Urlauber treffen, der eine Pauschalreise früh gebucht hat.
Traumreise wird zum teuren Vergnügen
Das Angebot klang verlockend: 14 Tage Kreuzfahrt ab Hamburg in die norwegischen Fjorde mit Polarlichtern und Lofoten für 1549 Euro pro Person in der Innenkabine. Die Traumreise mit der MS Vasco da Gama sollte vom 16. bis 30. August 2026 stattfinden und unter anderem nach Bergen, Geiranger, Kristiansund und Hammerfest führen. Dazu kamen 276 Euro pro Person für die An- und Abreise mit der Bahn. Ein vermeintliches Schnäppchen, das sich nun als teurer herausstellt.
Denn ein Brief des Reiseveranstalters dämpft die Vorfreude der Urlauber erheblich. Darin heißt es: „Wir möchten Sie heute transparent und frühzeitig darüber informieren, dass die weltweiten Treibstoffpreise aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage – insbesondere im Nahen Osten und an der Straße von Hormus – stark gestiegen sind.“
Rechtliche Grundlagen für Preiserhöhungen
Der Seereisedienst begründet die nachträgliche Preiserhöhung mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und berechnet einen Treibstoffzuschlag von 10 Euro pro Person und Nacht. Für die 14-tägige Kreuzfahrt summiert sich das auf 280 Euro zusätzlich. Rechtlich ist diese Vorgehensweise unter bestimmten Bedingungen zulässig:
- Nachträgliche Preiserhöhungen bei Pauschalreisen sind bis maximal 8 Prozent des Reisepreises möglich
- Sie müssen spätestens 20 Tage vor Reisebeginn angekündigt werden
- Höhere Treibstoffkosten nach Vertragsabschluss gelten als möglicher Grund für eine Preiserhöhung
- Kreuzfahrten werden rechtlich als Pauschalreisen eingestuft
Reiserechtler Paul Degott erklärt: „Im Einzelfall gehen die Veranstalter eher mit dem groben Daumen ran und darüber könnte man dann auch streiten. Aber die Möglichkeit der nachträglichen Erhöhung gibt es halt.“ Liegt die Erhöhung über acht Prozent, haben Verbraucher ein Rücktrittsrecht – müssen aber die angegebenen Fristen beachten.
Unterschiedliche Regelungen bei Fluglinien
Interessant ist der Vergleich zu Fluglinien: Airlines dürfen Preise nach Vertragsabschluss in der Regel nicht erhöhen. Anwalt Degott betont, dass dies als nachträgliche Vertragsänderung zu werten wäre. Fluggesellschaften tragen grundsätzlich das unternehmerische Risiko – auch bei geopolitischen Krisen und ihren Auswirkungen auf Treibstoffpreise.
Detaillierte Begründung des Veranstalters
Der Seereisedienst liefert in seinem Schreiben eine ausführliche Rechnung zur Begründung der Preiserhöhung:
- Die MS Vasco da Gama verbraucht durchschnittlich 33 Tonnen MGO (Marine Gas Oil) pro Tag
- Vor Kriegsbeginn lag der Preis bei 720 US-Dollar pro Tonne
- Bei der Kalkulation ging man von unter 700 US-Dollar aus
- Aktuell (Stand 07.04.2026) liegt der Preis bei 1.500 US-Dollar pro Tonne
- Das bedeutet Mehrkosten von etwa 800 US-Dollar je Tonne
- Bei maximaler Auslastung mit 1000 Passagieren ergibt sich eine tägliche Kostensteigerung von 10,74 Euro pro Gast
Der Veranstalter betont, dass man bereits einen niedrigen Durchschnittswert für die Saison 2026 angesetzt habe und nicht die gesamte Kostensteigerung an die Gäste weitergebe. „Wir arbeiten für unsere Katalogpreise mit einer fairen, kundenfreundlichen Kalkulation. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass diese aktuelle Mehrbelastung daher nicht allein durch uns getragen werden kann.“
Diese Situation zeigt deutlich, wie globale politische Entwicklungen direkte Auswirkungen auf Urlaubsplanungen haben können. Verbraucher sollten bei der Buchung von Pauschalreisen besonders auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten und sich über ihre Rechte bei Preiserhöhungen informieren.



