Kurabgabe in Mecklenburgischer Schweiz: Kontroverse Debatte über Tourismusabgabe für Gäste
Kurabgabe in Mecklenburgischer Schweiz: Kontroverse Debatte

Kurabgabe in Mecklenburgischer Schweiz: Kontroverse Debatte über Tourismusabgabe für Gäste

Noch ist die Einführung einer Kurabgabe in der Mecklenburgischen Schweiz nicht beschlossen, doch die Diskussionen darüber verlaufen bereits hitzig. Bei einer ersten öffentlichen Veranstaltung in Malchin zeigten sich deutliche Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten. Die geplante Satzung sieht ab dem nächsten Jahr eine einheitliche Abgabe von einem Euro pro Tages- und Übernachtungsgast vor, während Einkaufsgäste davon ausgenommen bleiben sollen.

AfD-Vertreter mit gegensätzlichen Positionen

Eingeladen zu der Diskussionsrunde hatten die AfD-Fraktionen aus Malchin und Teterow sowie die AfD-Stadtvertreterin Doreen Gärtner aus Stavenhagen. Trotz der Hoffnung auf eine rege Beteiligung von Beherbergungsanbietern blieb die Veranstaltung im Malchiner Rathaussaal überschaubar. Schnell wurde klar, dass die AfD-Vertreter aus den drei Städten völlig unterschiedliche Ansichten zur geplanten Kurabgabe vertreten.

Doreen Gärtner äußerte sich positiv zur Abgabe und verwies auf die finanziellen Belastungen ihrer Stadt. „Stavenhagen hat beispielsweise eine neue öffentliche Toilette errichtet, die Geld kostet, und muss zudem die Preise für das Museum und das Waldbad erhöhen“, erklärte sie. Im Gegensatz dazu lehnte Mathias Schmitus, AfD-Fraktionschef aus Teterow, die Kurabgabe entschieden ab. „Ich kann dem überhaupt nicht zustimmen. Das ist ein Wulst an Regeln“, kritisierte er und fügte hinzu, dass die Region nicht genügend Sehenswürdigkeiten biete, um eine solche Abgabe zu rechtfertigen.

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Bedenken hinsichtlich Komplexität und Gästeverunsicherung

Christian Skotnik, AfD-Fraktionschef aus Malchin, forderte Nachbesserungen an der Satzung und mahnte zur Klarheit, insbesondere bei Verwandtschaftsbesuchen. Er warnte davor, dass das komplizierte Regelwerk Gäste verunsichern könnte. „Gäste der Region müssten ständig befürchten, irgendetwas falsch zu machen“, so Skotnik. Die Satzung sieht vor, dass die Zahlungspflicht bereits durch die Möglichkeit entsteht, städtische Einrichtungen wie den Stadtpark oder den Tourismushafen „Koesters Eck“ zu nutzen.

Malchins Bürgermeister Axel Müller (CDU) verteidigte die geplante Abgabe und betonte, dass alle erholungsdienlichen Einrichtungen, wie der Brunnen der Lebensfreude, in die Satzung aufgenommen wurden. „Wir haben alles mit aufgenommen, was für Erholungszwecke dienlich ist“, sagte Müller. Er räumte ein, dass die Satzung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen komplex sei, verwies aber darauf, dass der Marketingfaktor einer gemeinsamen Tourismusregion im Vordergrund stehen sollte.

Ausblick und weitere Beratungen

Die Diskussionsrunde einigte sich schließlich darauf, das Thema Kurabgabe und Tourismusregion in einer gemeinsamen Sitzung der Haupt- oder Bauausschüsse aller beteiligten Städte und Gemeinden weiter zu beraten. Müller gab zu bedenken, dass spürbare Effekte der Abgabe erst nach fünf bis zehn Jahren eintreten könnten. Die Debatte zeigt, dass die Einführung einer Kurabgabe in der Mecklenburgischen Schweiz weiterhin kontrovers diskutiert wird und die Balance zwischen finanzieller Notwendigkeit und Gästefreundlichkeit gefunden werden muss.

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