Neustrelitz erhöht Kurabgabe: Übernachtungsgäste zahlen ab April 2 Euro täglich
Die Stadt Neustrelitz, die seit Mai 2024 als staatlich anerkannter Erholungsort fungiert, hat eine Erhöhung der Kurabgabe beschlossen. In ihrer jüngsten Sitzung stimmten die Stadtvertreter mehrheitlich für eine neue Regelung, die Übernachtungsgäste in der Hauptsaison von April bis Oktober mit 2 Euro pro Person und Tag belastet. In der Nebensaison von November bis März reduziert sich der Betrag auf 1,50 Euro.
Übergangsregelung und Details für Tagesgäste
Bis zum 30. Juni 2026 gilt eine Übergangsregelung, während der Übernachtungsgäste nur 1,50 Euro und Tagesgäste 1,35 Euro pro Tag entrichten müssen. Ab dem 1. Juli zahlen Tagesgäste ohne Übernachtung in der Hauptsaison 1,85 Euro pro Person und Tag. Die Jahreskurabgabe beträgt 55,50 Euro und bietet Gästen damit eine kostengünstige Alternative für längere Aufenthalte.
Reaktionen und Begründung der Erhöhung
Hoteliers in Neustrelitz zeigten sich unzufrieden mit der kurzfristigen Erhöhung, wie in der Debatte verlautete. Bürgermeister Andreas Grund (parteilos) erklärte jedoch, dass die Stadt erst im Januar 2026 vollständige Zahlen zu den Einnahmen aus dem Jahr 2025 erhalten habe. Dieses Jahr markierte das erste vollständige Jahr mit einer Kurabgabe in Neustrelitz und lieferte somit eine fundierte Grundlage für die Anpassung. Die Einnahmen werden zweckgebunden für touristische Veranstaltungen, kulturelle Angebote und die Infrastruktur eingesetzt.
Neuer Mobilitätsbeitrag und weitere Vorteile
Ein Novum in diesem Jahr ist der in der Abgabe enthaltene Mobilitätsbeitrag. Übernachtungsgäste können ab dem 1. April kostenfrei die Kleinseenbahn zwischen Neustrelitz und Mirow nutzen. Zudem erhalten Gäste, die die Kurabgabe bezahlt haben, kostenlose Stadtführungen und Rabatte für Eintritte in den Tiergarten oder das Landeszentrum für Erneuerbare Energien. Die Verwaltung betont, dass die Kurabgabe nur einen Teil der touristischen Ausgaben deckt; Angebote wie Parkanlagen, kulturelle Einrichtungen und öffentliche Infrastruktur werden überwiegend aus dem Haushalt finanziert.
Historischer Hintergrund und Entscheidungsprozess
Neustrelitz ist seit 2022 staatlich anerkannter Erholungsort und führte die Kurabgabe im Mai 2024 ein. Die Anpassung wurde notwendig, um den neuen Mobilitätsbeitrag zu integrieren und aktuelle Einnahmezahlen aus dem Vorjahr zu berücksichtigen. Bereits am 9. März 2026 wurden dem Kultur- und Tourismusausschuss erste Varianten vorgestellt, die jedoch verworfen wurden, da die Beiträge entweder als zu hoch oder zu niedrig eingestuft wurden. Die Ausschussmitglieder bevorzugten glatte Zahlen, die Gäste mit Kleingeld einfacher bezahlen können.



