Bayer erzielt milliardenschweren Vergleich in US-Glyphosat-Klagen
Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer hat einen bedeutenden Schritt zur Beilegung der langjährigen Rechtsstreitigkeiten um den Unkrautvernichter Glyphosat in den USA unternommen. Ein neu geschlossener Sammelvergleich sieht Zahlungen von bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar über einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren vor. Dieser Vergleich muss noch vom zuständigen Gericht in St. Louis im Bundesstaat Missouri genehmigt werden, wie der Dax-Konzern aus Leverkusen mitteilte.
Altlasten aus der Monsanto-Übernahme belasten Bilanz
Die zahlreichen Klagen, die Bayer seit Jahren verfolgen, sind im Wesentlichen auf die Übernahme des US-Konkurrenten Monsanto im Jahr 2018 zurückzuführen. Damals übernahm der Leverkusener Konzern nicht nur den Wettbewerber, sondern auch die damit verbundenen Risiken im Zusammenhang mit Glyphosat. Kläger in den USA führen Krebserkrankungen auf den Wirkstoff zurück, der im Unkrautvernichter-Produkt Roundup enthalten ist.
Ein Gremium der Weltgesundheitsorganisation hatte Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Allerdings folgten mehrere europäische Einrichtungen dieser Bewertung nicht. Bayer selbst weist den Verdacht, dass der Unkrautvernichter krebserregend sei, konsequent zurück.
Finanzielle Auswirkungen und weitere Vergleiche
Durch den Sammelvergleich werden die Rückstellungen und Verbindlichkeiten des Konzerns für Rechtsstreitigkeiten insgesamt von bisher 7,8 auf 11,8 Milliarden Euro ansteigen. Zusätzlich hat die Tochterfirma Monsanto vertrauliche Vergleiche vereinbart, um andere Glyphosat-Fälle beizulegen.
Darüber hinaus hat sich Monsanto Anfang dieses Jahres auch zu acht verbliebenen Urteilen im Zusammenhang mit der Umweltchemikalie PCB am Sky Valley Education Center im US-Bundesstaat Washington verglichen. Die Bedingungen dieser Vereinbarungen sind ebenfalls vertraulich.
Rolle des US Supreme Court bei Vergleichsverhandlungen
Die Vergleichsvereinbarungen zu Glyphosat folgten auf die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofes, den Fall des Klägers John Durnell zur Überprüfung anzunehmen. Nach Angaben des Unternehmens haben erst die Erwartungen, dass das Oberste Gericht die Frage des Vorrangs von Bundesrecht bei Klagen wegen angeblich fehlender Warnhinweise überprüfen könnte, die Vergleichsverhandlungen ermöglicht.
Bayer erhofft sich Rückenwind von dieser Überprüfung durch den US Supreme Court. Der Fall beim Supreme Court bleibt von der Vergleichsvereinbarung unberührt und ist laut Bayer wichtig, um erhebliche Schadenersatzurteile aufzuheben, gegen die noch Rechtsmittel anhängig sind und die nicht durch den Sammelvergleich abgedeckt sind.
Für den Leverkusener Konzern könnte dieser Vergleich ein lang ersehnter Befreiungsschlag sein, um die finanziellen und rechtlichen Belastungen aus der Monsanto-Übernahme schrittweise zu reduzieren und sich auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können.



