Friseurhandwerk in Niedersachsen kämpft gegen Corona-Hilfen-Rückforderungen
Der Landesinnungsverband des Friseurhandwerks Niedersachsen hat eine Petition an den Landtag eingereicht, um sich gegen die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020 zu wehren. Viele Betriebe der Branche fühlen sich von der Politik enttäuscht und alleingelassen, wie der Verband mitteilte.
Existenzängste in der Friseurbranche
Die Corona-Soforthilfen waren ursprünglich dazu gedacht, Friseursalons in der Pandemie zu retten. Zahlreiche Betriebe gingen davon aus, dass es sich um nicht rückzahlbare Billigkeitsleistungen handele, erklärte der Branchenverband. Die nun erfolgenden Rückforderungen lösen bei vielen Inhabern massive Existenzängste aus.
Landesinnungsmeisterin Manuela Härtelt-Dören betonte, dass Friseurinnen und Friseure während der Pandemie nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional und organisatorisch an ihre Grenzen gebracht wurden. Die aktuelle Situation verschärfe sich zusätzlich durch:
- Steigende Lohn- und Energiepreise
- Fachkräftemangel
- Zurückhaltende Kundschaft
„Die Rückforderung erzeugt heute genau das, was die Soforthilfen verhindern sollten: Existenzangst“, so Härtelt-Dören.
Umfang der betroffenen Hilfen
In Niedersachsen gibt es laut Verbandsangaben mehr als 7.500 Friseurbetriebe. Die meisten von ihnen erhielten einmalige Zuschüsse zwischen 9.000 und 15.000 Euro für einen Zeitraum von drei Monaten. Würden alle Betriebe nur den Mindestbetrag von 9.000 Euro zurückzahlen, käme eine Gesamtsumme von etwa 67,5 Millionen Euro zusammen.
Forderungen des Verbandes
Mit der Petition verlangt der Landesinnungsverband konkret:
- Den Erlass der Rückforderungen aus Landesmitteln für das Jahr 2020
- Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge
- Einen Einsatz des Landes auf Bundesebene für eine Aussetzung der Rückforderungen
Der Petitionsausschuss des Landtags wird sich am 18. Februar mit dem Anliegen befassen. Sollte die Petition zugelassen werden, müssen innerhalb von sechs Wochen 5.000 Unterschriften gesammelt werden.
Rechtliche Position der NBank
Die NBank, die im Auftrag des Landes Niedersachsen die Corona-Hilfen abwickelt, verweist auf die rechtlichen Grundlagen. In den Richtlinien, Bescheiden und begleitenden Informationen sei eine Rückzahlung bei sogenannter Überkompensation vorgesehen gewesen. Das Ziel der Soforthilfen sei es gewesen, existenzbedrohliche Engpässe abzufedern.
Da die Mittel aus Steuergeldern stammten, dürfe niemand besser dastehen als ohne die Pandemie. Nach Angaben der Förderbank wurden 2020 in Niedersachsen rund 140.000 Anträge mit einem Volumen von etwa 908 Millionen Euro bewilligt. Derzeit seien noch etwa 1.570 Widersprüche offen. In finanziellen Härtefällen seien Ratenzahlungen oder Stundungen möglich.



