Zuckerberg verteidigt Meta-Konzern in US-Verfahren zu Suchtpotenzial
Im Zentrum eines potenziell wegweisenden US-Prozesses steht die Frage, ob soziale Medienplattformen absichtlich süchtigmachende Funktionen integrieren. Meta-Chef Mark Zuckerberg verteidigte in einer Zeugenaussage vor Gericht in Los Angeles die Vorgehensweise seines Unternehmens und verwies auf Schutzmaßnahmen für junge Nutzer.
Meta-Chef räumt Zugriff Minderjähriger ein
Zuckerberg bestätigte in seiner Aussage, dass trotz entgegenstehender Nutzungsbedingungen vereinzelt auch Kinder unter 13 Jahren Zugriff auf Dienste wie Instagram haben. „Ihre Accounts würden entfernt, wenn dies auffalle“, erklärte der Meta-Gründer laut Berichten des Fernsehsenders CNBC. Zudem betonte er, dass der Konzern keine Ziele für Nutzungszeiten seiner Apps mehr setze, wie das „Wall Street Journal“ aus dem Gerichtssaal berichtete.
Klägerin führt psychische Probleme auf soziale Medien zurück
Die 20-jährige Klägerin, die nur unter den Initialen KGM auftritt, wirft den Plattformen vor, ihre Dienste bewusst so gestaltet zu haben, dass Nutzer süchtig werden. Konkret nennt sie Funktionen wie das endlose Weiterscrollen zum nächsten Beitrag. Die Frau begann ihren Angaben zufolge bereits im Kindesalter, soziale Medien zu nutzen, und führt ihre diagnostizierten Depressionen sowie Angstzustände direkt auf diese Nutzung zurück.
Die Klage richtet sich aktuell gegen Googles Videoplattform Youtube und den zu Meta gehörenden Foto- und Videodienst Instagram. Konkurrenten wie Snapchat und Tiktok sind durch Vergleichsvereinbarungen nicht mehr Teil des Verfahrens. Der Ausgang könnte präzedenzbildende Wirkung für hunderte ähnlicher Klagen in den Vereinigten Staaten entfalten.
Unternehmen weisen Verantwortung entschieden zurück
Meta wies bereits zu Verfahrensbeginn jegliche Verantwortung für die psychischen Probleme der Klägerin zurück. In einer offiziellen Stellungnahme hieß es, die Geschworenen müssten entscheiden, ob Instagram ein wesentlicher Faktor gewesen sei. „Das Beweismaterial wird demonstrieren, dass sie schon lange, bevor sie überhaupt soziale Medien nutzte, vor vielen erheblichen und schwierigen Herausforderungen stand“, so der Konzern. Meta-Anwälte verwiesen zudem auf familiäre Misshandlungen und instabile Verhältnisse als ursächliche Faktoren.
Der Konzern betonte außerdem eingeführte Schutzmaßnahmen:
- Spezielle Accounts für Teenager mit eingeschränkten Funktionen
- Umfangreiche Aufsichtsfunktionen für Eltern zur Kontrolle der Nutzungszeiten
- Algorithmus-Anpassungen zur Reduzierung schädlicher Inhalte
Youtube bestreitet Zugehörigkeit zu sozialen Medien
Ein Anwalt der Google-Videoplattform Youtube wies die Vorwürfe ebenfalls entschieden zurück. Er argumentierte, Youtube gehöre nicht zur Kategorie soziale Medien, sondern sei vielmehr ein Streaming-Dienst vergleichbar mit Disney+ oder Netflix. Zudem gebe es keine Belege für exzessiven Konsum durch die Klägerin – von 2020 bis 2024 habe sie die Plattform durchschnittlich nur 29 Minuten pro Tag genutzt, wie die Website „Courthouse News Service“ berichtete.
Das Gerichtsverfahren in Los Angeles wird mit Spannung verfolgt, da es grundlegende Fragen zur Verantwortung von Technologieunternehmen für die psychische Gesundheit ihrer Nutzer aufwirft. Experten erwarten, dass das Urteil erhebliche Auswirkungen auf die regulatorische Landschaft für soziale Medien in den USA haben könnte.



