April-Beginn: Neue Regeln für USB-C, Lachgas und mehr Geld im öffentlichen Dienst
April-Änderungen: USB-C-Pflicht, Lachgas-Verbot, mehr Gehalt

April startet mit zahlreichen Neuerungen für Verbraucher und Beschäftigte

Der Frühlingsmonat April bringt nicht nur besseres Wetter, sondern auch eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen und neuen Regelungen, die das tägliche Leben in Deutschland beeinflussen werden. Von höheren Löhnen im öffentlichen Dienst über strengere Vorschriften für Lachgas bis hin zur verpflichtenden USB-C-Ladebuchse bei Laptops – die Neuerungen betreffen unterschiedlichste Lebensbereiche.

Mehr Gehalt für Tarifbeschäftigte der Länder

Ab dem 1. April erhalten rund 925.000 Tarifbeschäftigte in den Bundesländern eine Gehaltserhöhung. Nach der Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern steigen die Löhne um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Diese Regelung gilt in 15 von 16 Bundesländern, da Hessen separat verhandelt hat. Die nächste Erhöhung ist für den 1. März 2027 vorgesehen.

Kostenlose Lungenkrebs-Früherkennung für Raucher

Starke Raucherinnen und Raucher haben ab April Anspruch auf eine jährliche kostenlose Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs. Aktive und ehemalige Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können sich künftig alle zwölf Monate mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) untersuchen lassen. Die Leistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, allerdings könnte es noch etwas dauern, bis ausreichend Termine verfügbar sind, da Ärzte und Radiologen spezielle Fortbildungen benötigen.

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USB-C wird zur Pflicht für Laptops

Ab dem 28. April müssen in der EU angebotene Laptops verpflichtend einen USB-C-Ladeanschluss haben. Während diese Regelung für Kleingeräte wie Smartphones bereits seit Ende 2024 gilt, hatten Laptops eine längere Übergangszeit. Auch Geräte, die eine höhere Leistung als die über USB-C möglichen 240 Watt benötigen, müssen den Anschluss zumindest als zusätzliche Buchse mitbringen.

Strengere Regeln für Lachgas und K.-o.-Tropfen

Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel mit Lachgas und der Kauf an Automaten. Der Konsum von Lachgas ist besonders für Jugendliche mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden – von Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Strikte Regeln kommen auch für die als K.-o.-Tropfen bekannten Chemikalien Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO).

Förderung für E-Auto-Ladestellen in Mehrfamilienhäusern

Das Bundesverkehrsministerium hat ein neues Förderprogramm für E-Auto-Ladestellen in Mehrfamilienhäusern gestartet. Laut Minister Patrick Schnieder (CDU) stehen 500 Millionen Euro zur Verfügung, um Wallboxen, Netzanschlüsse und weitere technische Ausrüstung zu installieren. Die Anträge können ab dem 15. April 2026 über ein eigens eingerichtetes Förderportal gestellt werden. Die Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro pro Ladepunkt sollen verschiedenen Zielgruppen zugutekommen.

Weitere Änderungen im April

Anbieterwechsel bei „Miles & More“-Kreditkarte: Die bisherige Kreditkarte der Deutschen Kreditbank (DKB) verliert spätestens am 30. April ihre Gültigkeit. Kunden müssen auf die neue Karte der Deutschen Bank wechseln, um weiterhin Meilen zu sammeln.

Neue Pyrotechnik-Regeln in der Schweiz: In öffentlich zugänglichen Räumen darf ab 1. April keine Pyrotechnik mehr gezündet werden – eine Reaktion auf die Brandkatastrophe von Crans-Montana.

Warnhinweise gegen Mogelpackungen in Österreich: Händler müssen Kunden 60 Tage lang informieren, wenn die Füllmenge bei gleicher Packungsgröße gesunken ist und der Preis nicht reduziert wurde.

Elektronisches Einreisesystem der EU: Die Übergangsphase endet, biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden umfassend digital erfasst.

Mehr Geld und weniger Bürokratie für Hebammen: Hebammen erhalten bei Geburten in Krankenhäusern bestimmte Zuschläge auch bei kurzfristiger Betreuung und benötigen keine Unterschrift mehr für telefonische Beratungen.

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