Meta-Datenpanne: Hamburger Gericht legt Vergleichsvorschlag vor
Im Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Facebook-Muttergesellschaft Meta hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Beide Parteien haben nun sechs Wochen Zeit, diesen millionenschweren Vorschlag zu prüfen und zu beraten. Die Anwälte von Meta und den Verbraucherzentralen stimmten vor dem 11. Zivilsenat der Prüfungsfrist zu, nachdem der Vorsitzende Richter Günter Wunsch den Vorschlag gemacht hatte.
Hintergrund: Daten von über 530 Millionen Nutzern betroffen
Der Konflikt geht auf eine massive Datenpanne bei Facebook zurück, die sich zwischen Mai 2018 und September 2019 ereignete. Dabei gelangten persönliche Daten von mehr als 530 Millionen Nutzern in die Hände von Kriminellen. Diese Daten tauchten im Jahr 2021 im Darknet auf und wurden dort verbreitet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wirft Meta in Irland schwere Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor und hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht.
Inzwischen haben sich dieser Sammelklage bereits 27.000 betroffene Nutzer angeschlossen, die gemeinsam für ihre Rechte eintreten. Meta hatte zu Beginn des zweiten Verhandlungstages zunächst die Abweisung der Klage beantragt, doch das Gericht sieht die Zuständigkeit der eigenen Kammer nun als gegeben an.
Vergleichsvorschlag: Bis zu 5,4 Millionen Euro für Betroffene
Der Vorsitzende Richter Günter Wunsch schlug in der Verhandlung eine pauschale Entschädigung von 200 Euro pro betroffenem Nutzer vor. „Davon könnten alle schön abends essen gehen, schöne Flasche Wein dazu“, kommentierte er seinen Vorschlag. Die Verbraucherzentralen fordern ursprünglich Beträge zwischen 100 und 600 Euro, abhängig vom Umfang der entwendeten Daten.
Bei den aktuell 27.000 registrierten Klägern würde der Vergleichsvorschlag für Meta Gesamtkosten von 5,4 Millionen Euro bedeuten. Richter Wunsch wies darauf hin, dass der Bundesgerichtshof (BGH) bereits grundsätzlich Schadenersatzansprüche der Betroffenen anerkannt habe. Zudem sei eine Verjährung durch die Klageerhebung unterbrochen worden.
Rechtliche und strategische Überlegungen
Für Meta könnte ein Vergleich durchaus vorteilhaft sein, wie Richter Wunsch in der Verhandlung darlegte. Ohne Vergleich hätten die Betroffenen die Möglichkeit, individuelle Schadenersatzklagen vor Amtsgerichten einzureichen. „Es kann nicht im Interesse des Tech-Konzerns liegen, mit Tausenden Prozessen überzogen zu werden“, betonte der Vorsitzende Richter.
Zudem stünden die zu erwartenden Prozesskosten in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden. Wunsch appellierte auch an das Image des Unternehmens: „Ihre Mandanten könnten ja auch mal an ihr Image denken.“ Ursprünglich hatte das Gericht erwogen, das Verfahren auszusetzen und rechtliche Fragen vom Europäischen Gerichtshof klären zu lassen, doch dieser Schritt wurde vorerst zurückgestellt.
Die nächsten sechs Wochen werden nun zeigen, ob Meta und die Verbraucherzentralen den Vergleichsvorschlag annehmen oder ob der Rechtsstreit weitergeht. Für die zehntausenden betroffenen Nutzer bleibt die Hoffnung auf eine angemessene Entschädigung für den Verlust ihrer persönlichen Daten.



