Schutz vor Online-Betrug: Was tun bei Falschlieferungen teurer Produkte?
Online-Betrug: So schützen Sie sich bei Falschlieferungen

Schutz vor Online-Betrug: Was tun, wenn teure Ware nicht ankommt?

Kunden berichten immer wieder von Falschlieferungen bei teuren Bestellungen. Ein Smartphone bestellt – und im Paket steckt nur ein Glas Gewürzgurken. Solche Pannen passieren im Onlinehandel häufiger, als man denkt. Kunden schildern regelmäßig von ungewöhnlichen Lieferungen: Statt teurer Elektronik finden sie Alltagsgegenstände oder leere Kartons. Was zunächst wie ein Einzelfall wirkt, kommt im Onlinehandel immer wieder vor. So scheint es immer wichtiger zu werden, die Lieferung genau zu dokumentieren und im Ernstfall Nachweise parat zu haben.

Beweisvideo reicht nicht immer

Ein aktueller Fall aus den USA, geschildert auf Reddit, zeigt die Misere deutlich auf: Ein Kunde bestellte eine Gigabyte GeForce RTX 5090 Windforce OC für rund 3.900 Euro. Geliefert wurde aber nur ein Kilo Waschmittel. Die Versandverpackung wirkte unversehrt, die Produktbox jedoch war manipuliert: durchtrennte Siegel, überklebte Stellen, auffälliger Barcode. Das Gewicht von 1,56 Kilogramm passte exakt zum Waschmittel, eine echte Grafikkarte wiegt 2 bis 2,5 kg. Der Kunde filmte das Auspacken, doch ein Schnitt im Video schwächte die Beweiskraft erheblich. Amazon lehnte die Rückerstattung ab. Ähnliche Fälle zeigen: Wer beim Online-Shopping Opfer von Betrugsversuchen wird, steht teils vor langwierigen und frustrierenden Prozessen.

So schützen sich Käufer vor Falschlieferungen

Verbraucherschützer raten dringend, den Paketzustand vor dem Öffnen umfassend zu dokumentieren, Pakete zu wiegen und detaillierte Fotos zu machen. Das Auspacken sollte man filmen, idealerweise vor Zeugen, um die Beweiskraft zu stärken. Falschlieferungen müssen sofort gemeldet werden, beschädigte Pakete sollten nicht angenommen werden, und die Kommunikation mit Händlern sollte schriftlich erfolgen. Es ist wichtig zu prüfen, ob Rückbuchungen möglich sind, aber auch mögliche Konsequenzen zu bedenken. Händler tragen das Risiko bis zur Übergabe, müssen die korrekte Ware liefern und zusätzliche Versandkosten übernehmen. Bei leeren Paketen liegt die Beweislast beim Verkäufer; kann er nicht nachweisen, dass die richtige Ware verschickt wurde, muss er nachliefern oder das Geld erstatten. Eine Weitergabe der Verantwortung an den Versanddienstleister ist nicht erlaubt und verstößt gegen geltendes Recht.

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