Schülerbeirat verurteilt Vorfall als widerwärtig
Der Landesschülerbeirat (LSBR) hat nach einem Vorfall an einer Karlsruher Grundschule scharfe Kritik geübt und fordert verpflichtende pädagogische Fortbildungen für Lehrkräfte. Wie die "Badischen Neuesten Nachrichten" berichteten, mussten Erstklässler mutmaßlich den Kothaufen eines Klassenkameraden gemeinsam beseitigen, nachdem sich der Verursacher nicht gemeldet hatte. Jeder Junge habe mit einem Stück Toilettenpapier ein Stück Stuhlgang aufnehmen und in die Kloschüssel werfen müssen.
Lina Sum vom LSBR erklärte: "Ereignisse wie diese hinterlassen bei Schülerinnen und Schülern schon in jungen Jahren tiefe Spuren. Sie erschüttern das Vertrauen in die Schule als sicheren Ort und lassen bei Kindern das Gefühl entstehen, mit ihren Bedürfnissen, ihrer Würde und ihren persönlichen Grenzen nicht gesehen und nicht ernst genommen zu werden."
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrkraft eingereicht
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bestätigte den Vorgang grundsätzlich. Es sei eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die betroffene Lehrkraft eingegangen. Eine solche Beschwerde kann als unbegründet verworfen werden oder bei Feststellung einer dienstlichen Pflichtverletzung in eine Abmahnung oder einen Verweis münden.
Der LSBR bezeichnete die Maßnahme als "widerwärtig" und betonte: "Die getroffene 'Maßnahme' missachtet die persönliche Würde und das Wohlbefinden der betroffenen Schüler vollständig." Gerade für einen Erstklässler sei eine solche Situation besonders belastend und beschämend. "In solch einer Situation kann kein Lernen und keine Bildung mehr stattfinden und Schule wird zu einem Ort, an dem Kinder Angst haben", so Sum.
Vorfall nur Spitze des Eisbergs
Der Schülerbeirat warnte, der Vorfall sei lediglich die Spitze eines Eisbergs. "Die Pädagogik in unseren Schulen ist quasi nicht existent", hieß es. Es brauche dringend mehr Schulungen und Fortbildungen, damit ein angemessener und respektvoller Umgang mit solchen Situationen an den Schulen des Landes sichergestellt werde. Auch das Land sei in der Pflicht. Der Landeselternbeirat wollte sich zu dem Fall nicht äußern.



