Bayern: Tanzverbot an Karfreitag bleibt umstritten
Bayern: Tanzverbot an Karfreitag bleibt umstritten

Trotz des gesetzlichen Tanzverbots an Karfreitag planen Menschen in München und Mittelfranken Protestpartys. In München sind nach Angaben des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) rund 40 Veranstaltungen an den stillen Tagen Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag vorgesehen. Auch Nürnberg und Erlangen beteiligen sich in diesem Jahr mit Protestfeiern am Karfreitag.

In Bayern gibt es neun sogenannte stille Tage: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend. An diesen Tagen sind Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der „ernste Charakter“ gewahrt bleibt. Am Karfreitag sind zudem musikalische Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb verboten.

Das Protest-Tanzen wird durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 ermöglicht. Der religionskritische Bund für Geistesfreiheit hatte zuvor durch alle Instanzen geklagt. Seitdem sind Feste und Feiern erlaubt, die Ausdruck einer Weltanschauung sind, die sich für die Trennung von Kirche und Staat, Demokratie und Menschenrechte einsetzt.

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Die bfg-Vorsitzende Assunta Tammelleo kritisierte die Tanzverbote als „Instrumente der Bevormundung und Kontrolle“. Sie forderte die Abschaffung der Verbote im bayerischen Feiertagsgesetz. Das Innenministerium teilte mit, die Regelung sei zuletzt 2022 im Landtag diskutiert und eine Änderung abgelehnt worden. Außer an Karfreitag gelte kein absolutes Musikverbot.

Der bfg sieht ein Ungleichgewicht: Während die Protestparty in Nürnberg Auflagen erhalte, beginne am Karsamstag das Nürnberger Frühlingsfest mit vielen tausend Besuchern. Das Ordnungsamt erklärte, Karfreitag und Karsamstag seien unterschiedlich geregelt, und das Frühlingsfest finde seit 1919 zur Osterzeit statt.

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