Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH), Karim Khan, ist wegen des Verdachts auf sexuelle Übergriffe mit sofortiger Wirkung von seinem Dienst suspendiert worden. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung sollen die Vertragsstaaten auf einer Sondersitzung treffen. Das teilte das Präsidium der Vertragsstaaten des Gerichts in Den Haag mit. Die Sondersitzung soll so schnell wie möglich stattfinden.
Vorwürfe einer Mitarbeiterin
Im Jahr 2024 hatte eine enge Mitarbeiterin dem britischen Juristen sexuelle Übergriffe vorgeworfen. Sie gab an, dass Khan sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen habe. Eine Kommission der Vereinten Nationen hatte die Vorwürfe untersucht und im Dezember 2025 ihren Bericht vorgelegt. Dieser Bericht wurde bisher nicht veröffentlicht.
Drei Richter des Weltstrafgerichts hatten auf der Grundlage der Untersuchung ein Rechtsgutachten erstellt, das ebenfalls nicht veröffentlicht wurde. Khan selbst lässt sein Amt seit gut einem Jahr vorläufig ruhen und hatte angekündigt, zurückzukehren, sobald die Vorwürfe geklärt seien. Er bestreitet alle Vorhaltungen.
Hintergrund: Khans Wirken und politische Spannungen
Karim Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem Haftbefehle gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen. Vor allem der Haftbefehl gegen Netanjahu führte zu verstärktem Druck der USA auf das Gericht, die Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter verhängten. Insgesamt haben 125 Staaten den Grundlagenvertrag des Strafgerichtshofes unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an.



