RBB-Revolution: Weniger Radioprogramme, mehr Digitalisierung
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steht vor einer grundlegenden Reform. Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben am Dienstag einen Entwurf zur Änderung des RBB-Staatsvertrags beschlossen. Kernpunkt ist die Reduzierung der Hörfunkangebote von derzeit sieben auf sechs Sender. Betroffen sind die Programme Radio Eins, Radio 3, Fritz, 88.8, Antenne Brandenburg, Inforadio und Cosmo. Welcher Sender wegfällt oder mit einem anderen fusioniert wird, ist noch offen.
Hintergrund: Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Mit der Novelle setzen beide Länder Vorgaben des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um, der seit Dezember in Kraft ist. Dieser schreibt unter anderem weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine stärkere Zusammenarbeit der Sender sowie einen verstärkten Fokus auf digitale Angebote vor. Die ARD-Sender müssen ihre insgesamt 70 Hörfunkwellen bis spätestens 1. Januar 2027 auf 53 reduzieren. Die konkrete Auswahl, welche Angebote gestrichen oder zusammengelegt werden, obliegt grundsätzlich den Sendern selbst.
Weitere Neuerungen für den RBB
Der Änderungsstaatsvertrag enthält über die Programmreduzierung hinaus weitere Anpassungen. So soll der RBB künftig eine angemessene Berichterstattung über Plenar- und Ausschusssitzungen der Landesparlamente in Berlin und Brandenburg sicherstellen. Zudem ist eine verstärkte Zusammenarbeit mit Bildungs- und Kultureinrichtungen vorgesehen. Auch die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Senders sollen verbessert werden, insbesondere bei den Vergütungsstrukturen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, Programmbeschwerden künftig auch elektronisch einzureichen.
Nächste Schritte
Der Staatsvertrag muss noch von den Regierungschefs beider Länder unterzeichnet und anschließend von den Landesparlamenten ratifiziert werden. Die Umsetzung der Reform soll schrittweise erfolgen.



