Der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg, bekannt als Treffpunkt für Drogenhandel, muss vorerst nachts wieder geöffnet bleiben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass die vom Senat verfügte Schließung ab 22 Uhr vorläufig nicht mehr gilt. Eine endgültige Entscheidung steht noch im Hauptverfahren aus.
Hintergrund der Entscheidung
Der Berliner Senat hatte den Park seit Anfang März jeden Abend um 22 Uhr geschlossen, um den Drogenhandel einzudämmen. Dafür wurden 16 Eingangstore errichtet. Die Maßnahme war Teil eines umstrittenen Konzepts von CDU und SPD. Die Initiative „Görli zaunfrei“ und fünf Anwohner klagten gegen die Allgemeinverfügung, mit der die Öffnungszeiten festgelegt wurden.
Argumente der Kläger
Die Kläger sehen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht befugt, einen solchen Eingriff vorzunehmen. Sie argumentieren, dass die Schließung unverhältnismäßig in die Rechte der Anwohner und Parknutzer eingreife. Das Gericht gab ihnen im Eilverfahren recht und setzte die Verfügung außer Kraft, bis die Hauptsache geprüft ist.
Nächste Schritte
Die Senatsverwaltung kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Nach dem Sommer sollen die Auswirkungen der Schließung in einer wissenschaftlichen Studie untersucht werden. Der Görlitzer Park bleibt vorerst rund um die Uhr geöffnet.



