Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Eilverfahren entschieden, dass der Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg vorerst nachts wieder geöffnet werden muss. Ein Gerichtssprecher bestätigte eine entsprechende Mitteilung der klagenden Initiative. Diese hatte sich erfolgreich gegen eine sogenannte Allgemeinverfügung des Senats gewehrt, die die Öffnungszeiten des Parks festlegte. Es handelt sich dabei nicht um eine endgültige Entscheidung; diese erfolgt erst im Hauptverfahren.
Klage von Anwohnern und Initiative
Die Kläger, fünf Anwohner und Mitglieder des Bündnisses „Görli zaunfrei“, argumentieren, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nicht zu einem solchen Eingriff berechtigt sei. Zudem greife der Senat unverhältnismäßig in die Rechte und Freiheiten der Anwohner und Parknutzer ein. Das Gericht sah im Eilverfahren Erfolgsaussichten für die Klage, weshalb die Allgemeinverfügung vorerst nicht gilt, bis der Fall im Hauptsacheverfahren gründlich geprüft ist.
Mögliche Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Die Senatsverwaltung kann gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg einlegen. Eine Sprecherin erklärte am Montagnachmittag, man prüfe dies. Man nehme die Entscheidung zur Kenntnis, betonte jedoch: „Als kriminalitätsbelasteter Ort erfüllt der Görlitzer Park seit Jahren für weite Teile der Bevölkerung seinen ursprünglichen Zweck der Erholungsnutzung nicht mehr und die objektive und subjektive Sicherheit sind dadurch stark beeinträchtigt.“ Die Maßnahmen der vergangenen Jahre zur Eindämmung der Kriminalität hätten nicht gefruchtet.
Hintergrund der nächtlichen Schließung
Der Görlitzer Park wird seit Anfang März jeden Abend um 22.00 Uhr geschlossen. Dafür wurden 16 Eingangstore errichtet. Der Senat aus CDU und SPD hatte die Maßnahme 2023 beschlossen, um den Drogenhandel und andere Kriminalität einzudämmen. Nach dem Sommer soll eine wissenschaftliche Studie die Auswirkungen untersuchen.
Kritik der Kläger: Verlagerung der Kriminalität
Die Kläger führen vier Hauptargumente an: Erstens sei der Senat nicht zuständig für die Grünanlage des Bezirks. Zweitens lägen keine konkreten Zahlen für die Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort vor. Drittens betreffe die Schließung nicht nur Kriminelle, sondern alle Anwohner. Viertens sei die Maßnahme wirkungslos, da sich die Kriminalität verlagere. Anwohner berichten bereits von Verlagerungen: Wohnungslose übernachteten in Mehrfamilienhäusern, Drogenabhängige konsumierten in Treppenhäusern.
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ebenfalls gegen Schließung
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist ebenfalls gegen die Schließung und geht juristisch gegen das Eingreifen des Senats vor. Im Eilverfahren blieb er jedoch erfolglos. Das Verwaltungsgericht hatte 2024 „kein Abwehrrecht“ des Bezirks gegen den Eingriff gesehen, da er keine eigenständige Gemeinde sei, sondern als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin fungiere. Das Hauptverfahren ist noch nicht abgeschlossen.



