Berliner KI-Videoüberwachung kommt voran
Die Einführung einer KI-gestützten Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten und gefährdeten Objekten in Berlin macht Fortschritte. Dies gab Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses bekannt, wo sie gemeinsam mit KI-Experten angehört wurde. Die Ausschreibung für Dienstleistungen im Objektschutz sei im April abgeschlossen worden, fünf Anbieter aus Europa kämen in die engere Wahl. „Die finale Entscheidung wird im dritten Quartal 2026 getroffen“, so Spranger.
Erster Anbieter für kriminalitätsbelastete Orte ausgewählt
Für die Überwachung der kriminalitätsbelasteten Orte wurde bereits ein deutsches Unternehmen ausgewählt. Pilotobjekte im Bereich Objektschutz sind das Rote Rathaus, die Senatsinnenverwaltung in der Klosterstraße und möglicherweise das Jüdische Museum in Kreuzberg. Laut Spranger hat das Museum großes Interesse an der neuen Technologie bekundet; es wird bereits jetzt von zahlreichen Polizeikräften bewacht. Als erster kriminalitätsbelasteter Ort soll das Kottbusser Tor als Pilot dienen.
Polizeipräsidentin: Moderne Technik unverzichtbar
Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel betonte die Notwendigkeit moderner Technologien: „Ohne den Einsatz moderner Technologien ist das Sicherheitsniveau in Berlin nicht zu halten.“ Hintergrund sind sinkende Bewerberzahlen bei der Polizei bei gleichzeitig steigender Aufgabenlast. Dennoch stellte Spranger klar: „KI ist kein Allheilmittel.“ Grundrechte und Datenschutz müssten gewahrt bleiben. Sie nehme alle Ängste ernst und fordere eine gründliche Diskussion. Ein flächendeckender Einsatz in der gesamten Stadt sei nicht geplant und ausgeschlossen.
Opposition und Experten äußern Bedenken
Die Opposition zeigt sich skeptisch. Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen, befürchtet, dass der Senat in Zeiten knapper Kassen viel Geld für Aktionismus ausgebe, von dem weder die Stadt noch die Polizei profitierten. Der Mediensoziologe Philipp Knopp von der TU Chemnitz kritisierte die mangelnde Transparenz der KI-Überwachung: „Es wird menschliches Verhalten erfasst, das zuvor nicht Teil polizeilicher Kategorisierung war.“ Zudem bestehe die Gefahr von Fehlalarmen, Diskriminierung behinderter und psychisch kranker Menschen sowie einer Zweckentfremdung der KI.
Rechtliche Grundlage und Funktionsweise
Die Möglichkeit der KI-Videoüberwachung wurde im Dezember 2025 mit dem neuen Polizeigesetz Asog beschlossen. Ziel ist die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit durch Erkennen gefahrenrelevanter Verhaltensmuster und schnellere polizeiliche Reaktionen. Gewaltvorfälle und Gefahrensituationen sollen nahezu in Echtzeit erfasst werden, die ohne Videoschutz möglicherweise unentdeckt blieben. Laut Polizei bleibt der Bildschirm der Kameras in der Leitstelle grundsätzlich schwarz, um Datenschutz zu gewährleisten. Erst bei auffälligem Verhalten springen die Kameras an und alarmieren die Beamten, die dann Maßnahmen ergreifen. Erkannte Vorfälle werden stets abschließend durch Menschen bewertet. Eine nachträgliche Nutzung der Bilder ist möglich, etwa bei Ermittlungen zu Straftaten.
Gewerkschaft der Polizei unterstützt KI-Einsatz
Stephan Weh, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, hält KI-basierte Videotechnik angesichts heutiger Bedrohungslagen durch Terrorismus, organisierte und alltägliche Kriminalität für alternativlos. „Wir müssen mit der Zeit gehen und auf technischen Fortschritt fortschrittliche Antworten finden“, sagte er. Die Verhinderungsstrategie der Opposition und das Heraufbeschwören theoretischer Datenschutzprobleme gefährdeten die Sicherheit und verkenne das eigentliche Ziel: die Verhinderung von Straftaten gegen Bürger.



