Promotionen an Fachhochschulen in MV künftig möglich
Promotion an Fachhochschulen in MV möglich

Neues Hochschulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern verabschiedet

Der Landtag in Schwerin hat ein neues Landeshochschulgesetz verabschiedet, das weitreichende Änderungen für die Hochschullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern mit sich bringt. Eine der zentralen Neuerungen ist die Möglichkeit, künftig auch an Fachhochschulen zu promovieren. Bislang war dieses Recht ausschließlich den Universitäten vorbehalten. Die Fachhochschulen erhalten das Promotionsrecht in forschungsstarken Fachbereichen, wie es in der beschlossenen Gesetzesänderung heißt.

Mehr Mitsprache für Studierende

Wissenschaftsministerin Bettina Martin (SPD) betonte im Landtag, dass das neue Gesetz auch die studentische Mitwirkung stärke. So sei nun vorgeschrieben, dass in jeder Hochschulleitung ein gewähltes studentisches Mitglied sitze. Dies solle die Interessen der Studierenden besser vertreten. Zudem werde das Studium familienfreundlicher gestaltet, etwa durch flexiblere Studienzeiten und bessere Vereinbarkeit von Studium und Familie.

Eigenverantwortung für Universitätsmedizin

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzes betrifft die Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald. Diese können künftig eigenverantwortlich bauen, was Planungs- und Bauprozesse beschleunigen soll. Bisher waren solche Vorhaben oft durch langwierige Genehmigungsverfahren verzögert worden.

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Zustimmung und Enthaltungen

Das neue Landeshochschulgesetz fand eine breite Mehrheit. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke sowie die oppositionellen Grünen stimmten zu. Die AfD lehnte das Gesetz ab, während CDU und FDP-Gruppe sich der Stimme enthielten.

Friedensklausel ohne Debatte

Eine im Vorfeld heftig diskutierte Friedensklausel spielte in der Landtagssitzung am Mittwoch kaum eine Rolle. Anfang des Jahres hatte die CDU befürchtet, dass die Zivilklausel den Hochschulen nahelege, Forschungsprojekte mit Rüstungsunternehmen zu meiden. Die Linke wiederum hielt die Klausel für zu unverbindlich. Der nun beschlossene Passus lautet: „Die Hochschulen orientieren sich in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung an dem Leitbild der Entwicklung einer friedlichen und nachhaltigen Welt. Sie reflektieren die Auswirkungen ihrer Forschungsarbeiten und deren Verbreitung mit einem tiefen Bewusstsein für ihre gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere im Hinblick auf Anwendungen, die das friedvolle Miteinander beeinträchtigen könnten.“

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