Eine 43-jährige Frau ist am Freitag mit ihrem Auto zur Kriminalpolizei nach Hof gefahren, obwohl sie zuvor Alkohol getrunken hatte. Während des Termins auf der Dienststelle bemerkten die Beamten, dass die Frau offenbar alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht mit einem Wert von 0,62 Promille.
Beamte stellen Fahrzeugschlüssel sicher
Die Polizei stellte daraufhin die Fahrzeugschlüssel der Frau sicher. In einer Mitteilung wiesen die Ermittler darauf hin, dass es nicht verboten sei, betrunken zur Polizei zu kommen – allerdings müsse der Bürger oder die Bürgerin dann ohne Auto erscheinen. Die Frau hatte gegen diese Regel verstoßen, indem sie mit dem Wagen vorfuhr.
Bußgeldverfahren eingeleitet
Die 43-Jährige muss nun mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Ob betrunkenes Autofahren als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Promillewert und ob Auffälligkeiten in der Fahrweise vorlagen. Bei einem Wert von 0,62 Promille handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet werden kann.
Die Polizei betonte, dass Alkohol am Steuer grundsätzlich eine Gefahr darstellt und appellierte an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. Der Vorfall in Hof zeigt, dass selbst ein vermeintlich harmloser Termin bei der Polizei zu ernsthaften Konsequenzen führen kann, wenn man alkoholisiert am Steuer sitzt.



