Pflegereform: Betreuungsdienstbetreiber warnt vor „erheblicher Gefahr“
Pflegereform: Betreuungsdienstbetreiber warnt vor Gefahr

Der Entwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stößt auf heftige Kritik von Betreuungsdienstbetreibern. Christian Heisig, der gemeinsam mit seiner Schwester Sabrina die Geomell GmbH mit dem Pflegedienst Lieblingsmensch und dem Betreuungszentrum Pulheim führt, warnt vor einer „erheblichen Gefahr“ für die Versorgungsstrukturen. In einem Brief an Warken und den nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) legt er seine Bedenken dar.

Kernproblem: Geld landet direkt bei Pflegebedürftigen

Heisigs Hauptkritikpunkt ist, dass die geplanten Reformen dazu führen, dass finanzielle Mittel nicht mehr automatisch in professionelle Unterstützungsleistungen fließen, sondern verstärkt direkt auf den Konten der Pflegebedürftigen landen. „Es besteht die erhebliche Gefahr, dass diese Mittel nicht mehr für professionelle Unterstützungsleistungen eingesetzt werden“, schreibt Heisig in dem Schreiben, das dieser Redaktion vorliegt. Sowohl Warken als auch Laumann haben den Brief bislang unbeantwortet gelassen.

Das Betreuungszentrum Pulheim unterstützt viele ältere Menschen im Alltag, etwa bei Arztbesuchen, Einkäufen, Behördengängen oder im Haushalt. Zudem werden Gruppen- und Einzelbetreuungen angeboten, die soziale Kontakte fördern und pflegende Angehörige entlasten. Heisig befürchtet, dass Betreuungsdienste zu den Verlierern der Reform werden, da wichtige Abrechnungsmöglichkeiten wegfallen.

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Bisherige Finanzierung der Betreuungsdienste

Aktuell finanzieren sich viele Betreuungsangebote über mehrere Leistungen der Pflegeversicherung: den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, das Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3539 Euro sowie die Möglichkeit, Teile der Pflegesachleistungen für Betreuungsangebote einzusetzen. Mit dem PNOG will Warken diese Leistungen in wenigen Budgets bündeln, um Pflegebedürftigen mehr Flexibilität zu geben.

Heisig zufolge würden Betreuungsdienste dann jedoch weitgehend auf ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich beschränkt. Die bisherige Finanzierung über Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Umwidmung von Pflegesachleistungen würde entfallen. Eine neu eingeführte Überbrückungshilfe soll nur in akuten Krisensituationen greifen, etwa wenn die reguläre Pflegeperson kurzfristig ausfällt.

Zweifel an der Praxis: Geld wird zurückgehalten

Das bisherige Pflegegeld soll in ein Entlastungsbudget umgewandelt werden, das direkt an Pflegebedürftige oder Angehörige ausgezahlt wird. Von diesem Geld sollen künftig auch Betreuungsdienste bezahlt werden. Heisig bezweifelt jedoch, dass dies funktioniert: „Ich kann Ihnen jetzt schon Brief und Siegel geben: Viele pflegebedürftige Menschen werden dieses Geld nicht unmittelbar für Unterstützungsleistungen ausgeben, sondern für andere finanzielle Belastungen und unvorhersehbare Kosten zurückhalten. Genau das erleben wir heute bereits beim Pflegegeld.“

Wenn Mittel nicht in Betreuung, Entlastung und Unterstützung investiert würden, verschlechtere sich die Versorgung – mit dramatischen Folgen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, die noch stärker belastet würden, so Heisig.

Verband warnt vor existenziellen Folgen

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), teilt die Sorgen. „Sollte das PNOG so verabschiedet werden, wie es der Entwurf vorsieht, kann das für viele ambulante Dienste existenzbedrohend werden“, warnt er. Gerade die Kombination aus pflegerischen, betreuerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen ermögliche vielen Pflegebedürftigen, weiterhin selbstbestimmt zu Hause zu leben. „Werden diese Angebote nicht mehr von der Pflegeversicherung finanziert, drohen höhere finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige oder ein erzwungener Leistungsverzicht, der letztlich zu mehr stationären Pflegefällen führen kann.“

Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Simone Fischer, sieht ebenfalls massive Verschlechterungen. „Wenn bewährte Betreuungs- und Entlastungsangebote künftig schlechter finanziert oder schwerer erreichbar werden, besteht die reale Gefahr, dass notwendige Hilfen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das würde nicht nur die Betroffenen treffen, sondern auch die vielen Angehörigen, die schon heute den größten Teil der Pflege leisten.“

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Weiterer Zeitplan ungewiss

Bundesgesundheitsministerin Warken will das Pflegesystem grundsätzlich vereinfachen, muss aber gleichzeitig sparen. Das Einbringen des Entwurfs wurde erneut verschoben; frühestens Anfang Juli soll das Kabinett darüber entscheiden. Unionsfraktion und SPD ließen eine Anfrage dieser Redaktion zu den Folgen des PNOG unbeantwortet.