Die Erststimme: Direktkandidaten im Fokus
Bei Bundestagswahlen und Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus haben Wähler zwei Stimmen: die Erst- und die Zweitstimme. Die Erststimme dient der Wahl eines Direktkandidaten im eigenen Wahlkreis. Jede Partei kann pro Wahlkreis einen Kandidaten nominieren. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl („Winner takes all“). Dieses Mandat berechtigt zum Einzug in den Bundestag oder das Abgeordnetenhaus, sofern die Partei über die Zweitstimme ausreichend Sitze erhält.
Verteilung der Sitze bei Überhangmandaten
Wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, entstehen Überhangmandate. In diesem Fall ziehen die Wahlkreisgewinner mit den höchsten Stimmenanteilen zuerst ins Parlament ein, bis alle Sitze besetzt sind. Die Erststimme soll sicherstellen, dass die Interessen der einzelnen Wahlkreise und Regionen im Parlament vertreten werden.
Größe der Wahlkreise
Alle Wahlkreise haben eine ähnliche Bevölkerungszahl – im Jahr 2023 durchschnittlich etwa 240.000 Einwohner. Die maximale Abweichung ist auf 25 Prozent begrenzt. So repräsentiert jeder Direktkandidat eine vergleichbare Anzahl von Menschen. Wichtig: Bei dieser Berechnung werden nur deutsche Staatsbürger berücksichtigt.
Die Erststimme ist somit ein zentrales Instrument, um die lokale Verankerung der Abgeordneten zu fördern und eine direkte Verbindung zwischen Wählern und ihren Vertretern herzustellen. Sie ergänzt die Verhältniswahl der Zweitstimme, die die proportionale Verteilung der Sitze nach Parteienstärke sicherstellt.



