Im Ruhrpott sorgt ein Fall für Aufsehen: Eine Lehrerin wurde 17 Jahre lang krankgeschrieben und bezog während dieser Zeit ihr volles Gehalt, ohne jemals zu einer amtsärztlichen Untersuchung vorgeladen worden zu sein. Erst kürzlich wurde eine solche Untersuchung nachgeholt, woraufhin die Behörde die Versetzung der Frau in den Ruhestand anordnete. Dagegen klagt die Lehrerin nun vor Gericht. Bis zu einem Urteil fließt weiterhin ihr Gehalt.
Wie konnte das passieren?
Der Fall wirft Fragen auf: Warum hat die zuständige Dienstbehörde 17 Jahre lang keine amtsärztliche Untersuchung angefordert? Die Behörde hätte bereits viel früher handeln müssen, um den Gesundheitszustand der Lehrerin zu überprüfen. Stattdessen wurde die Lehrerin jahrelang ohne ärztliche Kontrolle krankgeschrieben. Erst nach fast zwei Jahrzehnten wurde die Untersuchung nachgeholt, die dann zur Pensionierung führte.
Reaktion und Gesetzesänderung
Um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, hat das Land Nordrhein-Westfalen ein Gesetz geändert. Kasupke kommentiert: „Ich glaube, mal genauer hinzusehen, hätte schon gereicht.“ Er kritisiert die mangelnde Kontrolle durch die Behörde und fordert mehr Sorgfalt bei der Überprüfung von Langzeiterkrankungen.
Aktueller Stand
Die Lehrerin klagt gegen die Versetzung in den Ruhestand. Solange das Verfahren läuft, erhält sie weiterhin ihr volles Gehalt. Der Fall zeigt, wie wichtig regelmäßige amtsärztliche Untersuchungen sind, um Missbrauch zu verhindern und die öffentlichen Finanzen zu schonen.



