Bundestag verweigert Debatte über Grundgesetz-Schutz queerer Menschen
Bundestag verweigert Debatte über Queerenschutz im Grundgesetz

Bundestag blockiert Debatte über queere Grundgesetzänderung

Seit fast einem Jahr liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor, der den Schutz queerer Menschen in der Verfassung verankern soll. Die Initiative geht maßgeblich auf drei CDU-Ministerpräsidenten zurück. Doch das Parlament verweigert die Debatte. Was ist da los?

Am Wochenende demonstrierten wieder Tausende auf den Straßen Berlins für die Rechte queerer Menschen, auch für ihre Verankerung in der Verfassung. Unter der Kuppel des Reichstags ist das hingegen kein Thema – obwohl der Entwurf seit Monaten auf seine Beratung wartet.

Entwurf liegt seit Monaten auf Eis

Der von den CDU-Ministerpräsidenten Daniel Günther (Schleswig-Holstein), Hendrik Wüst (Nordrhein-Westfalen) und Boris Rhein (Hessen) unterstützte Vorschlag zielt darauf ab, die sexuelle Identität und geschlechtliche Vielfalt explizit unter den Schutz des Grundgesetzes zu stellen. Bislang ist dies nur indirekt über das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitssatz abgedeckt. Die geplante Formulierung soll eine ausdrückliche Nennung von „sexueller Identität“ als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 des Grundgesetzes vorsehen.

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Nach Angaben von Beobachtern ist der Entwurf seit seiner Einreichung im Dezember 2023 nicht im Bundestag behandelt worden. „Es ist frustrierend, dass ein so wichtiges Anliegen einfach liegen bleibt“, zitiert der Tagesspiegel einen nicht namentlich genannten Abgeordneten. Die Fraktionsspitzen hätten das Thema offenbar auf die lange Bank geschoben.

CDU-interner Widerstand und Koalitionszwänge

Hinter der Blockade stehen offenbar parteiinterne Widerstände. Während die drei Ministerpräsidenten eine Verfassungsänderung befürworten, gibt es in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Skepsis. Kritiker befürchten eine Aufweichung des Grundgesetzes oder eine unnötige Symbolpolitik. Zudem ist die Koalition aus SPD, Grünen und FDP in der Frage nicht geeint: Während Grüne und SPD grundsätzlich offen sind, zeigt sich die FDP zurückhaltend mit Verweis auf die hohen Hürden einer Verfassungsänderung, die eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordert.

Die fehlende Debatte hat auch praktische Konsequenzen: Ohne parlamentarische Beratung kann der Entwurf nicht in den Vermittlungsausschuss oder zur Abstimmung gelangen. Queere Verbände kritisieren die Blockade scharf. „Die Politik lässt uns im Stich“, sagte eine Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) am Montag. „Wir brauchen klare Signale, dass queere Menschen in Deutschland nicht nur geduldet, sondern geschützt werden.“

Druck von der Straße wächst

Parallel zu den stockenden parlamentarischen Beratungen wächst der Druck von der Straße. Am Wochenende beteiligten sich nach Polizeiangaben rund 15.000 Menschen an einer Demonstration in Berlin, die unter anderem die Grundgesetzänderung forderte. Die Veranstalter sprachen von 20.000 Teilnehmern. „Der Bundestag muss endlich handeln“, rief eine Rednerin. „Wir lassen nicht locker, bis queere Menschen in der Verfassung stehen.“

Ob die Proteste den Bundestag bewegen werden, ist ungewiss. Die nächste Sitzungswoche des Parlaments beginnt am 15. April – eine Befassung mit dem Entwurf ist bislang nicht geplant. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte auf Anfrage, man warte zunächst auf eine Initiative aus dem Bundestag. Der Entwurf sei „ein wichtiger Beitrag zur Diskussion“, aber die Entscheidung liege beim Parlament.

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