Der Bundesrat hat die umstrittene Apothekenreform der schwarz-roten Koalition gebilligt. Damit können Apotheken künftig ein erweitertes Leistungsspektrum anbieten, darunter Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und Blutabnahmen. Zudem ist in bestimmten Fällen die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliches Rezept erlaubt.
Neue Dienstleistungen in Apotheken
Konkret dürfen Apotheken künftig Leistungen zur Vorbeugung und Früherkennung anbieten – etwa für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder zur Raucherentwöhnung. Neben den bereits üblichen Grippe- und Corona-Impfungen sind nun auch alle Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen erlaubt, beispielsweise gegen Tetanus. Darüber hinaus werden Blutabnahmen gestattet, um etwa die Wirkung von Medikamenten zu kontrollieren.
Medikamente ohne Rezept in Notfällen
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Wenn Patienten ein Medikament bereits seit längerem einnehmen und eine Unterbrechung der Therapie nicht vertretbar ist, dürfen Apotheken künftig die kleinste Packung ohne Rezept aushändigen. Die Kosten müssen die Patienten dann selbst tragen.
Die Reform war bereits vom Bundestag verabschiedet worden und passierte nun die Länderkammer. Sie tritt nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.



