Nach dem Beschluss des Bundestags zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Sozialverbände und Kommunen deutliche Kritik geäußert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnte vor erheblichen finanziellen Mehrbelastungen. Hauptgeschäftsführer André Berghegger sagte: „Das heute vom Bundestag beschlossene Gesetz wird nach unserer Einschätzung zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen führen.“ Er forderte, die sogenannte Meistbegünstigungsklausel nicht abzuschaffen, um reale Kostensteigerungen bei Krankenhäusern ausgleichen zu können. Zudem müsse der Bund die GKV-Kosten für SGB-II-Bezieher vollständig übernehmen.
Landkreistag kritisiert fehlenden Mut im Bundesrat
Auch der Deutsche Landkreistag äußerte sich enttäuscht. Präsident Achim Brötel sagte: „Leider hat der Bundesrat wieder einmal keine Kraft und keinen Mut gehabt, um die Interessen der Länder und Kommunen wenigstens noch im Vermittlungsausschuss zu wahren.“ Das sei „noch mehr als enttäuschend“. Brötel warf dem Gesetzgeber vor, das Beitragssystem mutwillig in Schieflage gebracht zu haben, indem der GKV immer mehr versicherungsfremde Leistungen aufgebürdet würden. Allein den Krankenhäusern drohten 2027 zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe.
VdK: „Sozial ungerecht“ – Hauptlast bei Versicherten
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kritisierte: „Das Gesetz ist sozial ungerecht. Es bürdet die finanzielle Hauptlast allein den Versicherten auf.“ Sie verwies auf steigende Kosten für Arznei- und Hilfsmittel sowie geringere Zuschüsse für Zahnersatz und Krankengeld, was vor allem Menschen mit wenig Geld treffe. Bentele bezweifelte, dass die Ausgaben tatsächlich sinken: „Tatsächlich könnten die Einsparungen innerhalb kürzester Zeit von den rasant steigenden Kosten im System aufgefressen werden.“ Sie forderte eine „echte Strukturreform“ anstatt die GKV als „Reparaturbetrieb für den Bundeshaushalt“ zu missbrauchen.
SoVD: „Keine Vorteile“ – Spardiktat zulasten Versicherter
Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), sagte auf die Frage nach Vorteilen der Reform: „Keine. Es überwiegen aus SoVD-Sicht ganz klar die Nachteile.“ Das Gesetz bleibe ein tiefgreifendes Spargesetz zulasten der Beitragszahlenden. Zwar falle die Kürzung des Bundeszuschusses geringer aus als ursprünglich geplant, aber es bleibe bei einer Kürzung von über einer Milliarde Euro. Engelmeier forderte den Bund auf, vollständig auf die Kürzung zu verzichten und gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie die Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehenden nicht über Beiträge zu finanzieren.
FDP: „Taschenspielertrick“ und „Bankrotterklärung“
FDP-Generalsekretär Martin Hagen nannte die Reform einen „für diese Bundesregierung typischen Taschenspielertrick“. Versicherungsfremde Leistungen würden weiter in Milliardenhöhe auf Kosten der Beitragszahler ausgewiesen, und Ministerin Warken verschließe davor die Augen. „Das ist eine Bankrotterklärung“, so Hagen. Er sprach sich für eine vollständige Finanzierung der Leistungen für Grundsicherungsempfänger aus dem Bundeshaushalt aus. Zudem schwäche die Koalition mit den Sparmaßnahmen sowohl Vorsorge als auch Versorgung: „Man führt den Grundsatz Prävention vor Therapie ad absurdum und provoziert am Ende sogar Mehrkosten.“
Hintergrund: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Der Bundestag hatte das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am Freitag vor der Sommerpause mit der Mehrheit der schwarz-roten Koalition beschlossen. Der Bundesrat stimmte später zu. Ziel des Gesetzes ist es, die gesetzlichen Krankenversicherungen gegen rasant steigende Ausgaben zu stärken. Die geplanten Einsparungen stehen im Kontext weiterer Reformvorhaben, mit denen die Koalition Handlungsfähigkeit demonstrieren und die Wirtschaftskrise bewältigen will.



