Das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, ein Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen, könnte die ohnehin langen Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz in Berlin weiter verlängern. Psychotherapeuten befürchten erhebliche Einnahmeverluste und sogar Praxisschließungen.
Hintergrund des Gesetzes
Laut Bundesgesundheitsministerium haben sich die Ausgaben für Psychotherapie in den vergangenen zehn Jahren auf 3,9 Milliarden Euro pro Jahr (2025) fast verdoppelt. Das Gesetz soll Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen verhindern, indem es insbesondere bei der Psychotherapie spart. Kritiker weisen darauf hin, dass die Zahl der Psychotherapeuten zwar zugenommen habe, die Wartezeiten aber nicht kürzer geworden seien. Einer Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge warten gesetzlich Versicherte im Schnitt 142 Tage auf den Beginn einer Therapie.
Änderungen in der Honorierung
Das Gesetz ändert die Honorierung der Psychotherapie grundlegend. Künftig wird Psychotherapie nicht mehr extrabudgetär zum vollen Preis, sondern aus einem gedeckelten Budget bezahlt, voraussichtlich innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), erklärt Eva Schweitzer-Köhn, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin (PtK Berlin) und selbst praktizierende Therapeutin. Zusätzlich entfällt die sogenannte Angemessenheitsprüfung, ein gesetzlicher Schutzmechanismus, der ein Mindestniveau der Honorare sicherstellen soll. Auch Zuschläge für Kurzzeittherapien und kurzfristige Termine über die Terminservicestelle fallen weg.
Auswirkungen auf Psychotherapeuten
Psychotherapeuten werden pro Patient pro Stunde bezahlt. Bisher reichte ein halber Kassensitz aus, um eine Praxis auszulasten. Viele Therapeuten mit einem halben Sitz behandeln 25 bis 30 Patienten pro Woche, plus unvergütete Arbeitszeit für Dokumentation, Qualitätssicherung und Fortbildungen. Ab Anfang 2027 könnten Psychotherapeuten mit einem halben Kassensitz – in Berlin sind das etwa zwei Drittel – nur noch 18 Stunden pro Woche voll vergütet bekommen. Darüber hinaus werden sie geringer bezahlt, so Schweitzer-Köhn. Derzeit erhalten Therapeuten 114,54 Euro pro Stunde, wovon sie Miete, Krankenversicherung, Altersvorsorge, Ausfälle und Fortbildungen bestreiten müssen.
„Das rechtlich geschützte Mindesthonorar, das wir vor dem Bundessozialgericht erstritten haben, wird behandelt als Maximalhonorar. Das ist schon eine Zumutung“, sagt Schweitzer-Köhn. Besonders jüngere Kollegen, die nach langer und kostspieliger Ausbildung Kredite für den Kassensitz aufgenommen haben, könnten ihre geplanten 25 bis 30 Patienten pro Woche nicht mehr zum vollen Preis behandeln.
Folgen für Patienten
„Wir müssen damit rechnen, dass Behandlungsplätze wegfallen, bei mindestens gleichbleibendem Bedarf“, befürchtet Schweitzer-Köhn. Die Wartezeiten würden länger, und Menschen könnten notwendige Behandlungen nicht zeitgerecht bekommen. Sie listet mögliche Folgen auf: „Chronifizierung, Verschlimmerung, längere Arbeitsunfähigkeiten, eventuell mehr Frühverrentung.“ Es könnte mehr stationäre Behandlungen und mehr Krankheitstage wegen psychischer Erkrankungen geben. Schweitzer-Köhn sieht eine Kostenverlagerung, möglicherweise sogar eine Kostenerhöhung statt einer -senkung.
Auch die KV Berlin geht von längeren Wartezeiten aus und befürchtet, dass einigen Psychotherapeuten die Mittel zur Praxisführung fehlen. Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) sieht mühsam errungene Erfolge in der psychotherapeutischen Versorgung zunichtegemacht. In einer Stellungnahme heißt es: „Aus Sicht der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung werden die Versorgungsstrukturen (...) auf Jahre, wenn nicht auf Jahrzehnte hinaus gefährdet.“



