Das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte die psychotherapeutische Versorgung in Berlin massiv beeinträchtigen. Psychotherapeuten befürchten sinkende Einnahmen und einen Rückgang der Therapieplätze, was zu noch längeren Wartezeiten für Patienten führen würde. Eva Schweitzer-Köhn, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin, spricht von einer „Zumutung“.
Hintergrund des Gesetzes
Laut Bundesgesundheitsministerium haben sich die Ausgaben für Psychotherapie in den vergangenen zehn Jahren auf 3,9 Milliarden Euro pro Jahr (Stand 2025) fast verdoppelt. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen verhindern, indem es insbesondere bei der Psychotherapie spart. Kritiker bemängeln, dass trotz steigender Therapeutenzahlen die Wartezeiten nicht kürzer geworden seien – im Schnitt warten Patienten 142 Tage auf einen Therapiebeginn, so eine Auswertung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Änderungen der Honorierung
Die Honorierung der Psychotherapie wird grundlegend geändert: Künftig wird sie nicht mehr extrabudgetär zum vollen Preis vergütet, sondern aus einem gedeckelten Budget, voraussichtlich innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Zudem entfällt die sogenannte Angemessenheitsprüfung, ein Schutzmechanismus, der ein Mindesthonorar sicherstellte. Auch Zuschläge für Kurzzeittherapien und kurzfristige Termine über die Terminservicestelle fallen weg.
Auswirkungen auf Psychotherapeuten
Psychotherapeuten werden pro Patientenstunde vergütet – derzeit 114,54 Euro. Davon müssen Praxis-Miete, Krankenversicherung, Altersvorsorge sowie Ausfälle durch Krankheit und Urlaub getragen werden. Viele Therapeuten mit einem halben Kassensitz behandeln 25 bis 30 Patienten pro Woche, plus unvergütete Arbeitszeit für Dokumentation und Fortbildung. Ab Anfang 2027 könnten sie nur noch 18 Stunden pro Woche voll vergütet bekommen; darüber hinaus sinkt die Vergütung. Besonders junge Kollegen, die nach langer Ausbildung Kredite für den Kassensitz aufgenommen haben, sehen ihre Existenz gefährdet. „Das rechtlich geschützte Mindesthonorar wird behandelt als Maximalhonorar“, kritisiert Schweitzer-Köhn.
Folgen für Patienten
Schweitzer-Köhn erwartet, dass Behandlungsplätze wegfallen, während der Bedarf gleich bleibt. Die Wartezeiten dürften sich verlängern, was zu Chronifizierung, Verschlimmerung, längeren Arbeitsunfähigkeiten und mehr Frühverrentungen führen könnte. Auch die KV Berlin geht von längeren Wartezeiten aus und befürchtet, dass Therapeuten ihre Praxen nicht mehr halten können. Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) sieht die Versorgungsstrukturen „auf Jahre, wenn nicht auf Jahrzehnte hinaus gefährdet“.



