Das Berliner Landgericht hat drei Männer nach einem bewaffneten Überfall auf einen Geldtransporter in Berlin-Marzahn verurteilt. Ein 22-Jähriger erhielt 14 Jahre Haft wegen versuchten Mordes und besonders schweren Raubes. Er hatte bei der Tat im März 2025 eine Kriegswaffe eingesetzt, wie das Gericht feststellte. Bei dem Überfall wurden 26 Geldkassetten mit rund 2,4 Millionen Euro geraubt, allerdings kamen die Täter nicht weit mit der Beute.
Urteil und Strafen im Detail
Ein 21-Jähriger erhielt eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren wegen besonders schweren Raubes, gegen einen 26-Jährigen wurde wegen Beihilfe eine Strafe von zweieinhalb Jahren verhängt. Ein vierter Angeklagter wurde freigesprochen.
Als das Gericht nach 32 Prozesstagen das Urteil verkündete, kam es unter Zuhörern zu tumultartigen Szenen. Es fielen Beleidigungen gegen das Gericht. Mehrere Störer mussten schließlich unter Begleitung von Justizwachtmeistern den Gerichtssaal verlassen.
Tathergang: Gezielte Schüsse auf die Frontscheibe
Einer der Angeklagten sei auf den Transporter mit Blaulicht auf einem Auto zugefahren, hieß es im Urteil. Der Transporter sei ausgebremst worden. Der damals 22-Jährige habe die Frontscheibe mit schwarzer Farbe besprüht und dann mit einem Sturmgewehr ohne Sichtkontakt „zielgerichtet auf die Frontscheibe in Höhe des Beifahrers geschossen“, so Richter Vogl. Er habe aus Habgier gehandelt und eine mögliche Tötung billigend in Kauf genommen. Weitere Täter hätten den Transporter von hinten blockiert und aufgebrochen.
Die Insassen des Geldtransporters blieben äußerlich unverletzt. Laut Anklage nahmen die Täter 26 der 107 geladenen Kassetten mit, setzten eines der Tatfahrzeuge in Brand und flüchteten mit dem weiteren Auto.
Ermittlungen und Prozess
Bereits kurz nach der Tat hatte die Polizei auf einem Gewerbegelände in Berlin-Neukölln das Fluchtauto, Tatwerkzeug und auch die Beute sichergestellt. Die Angeklagten wurden rund zwei Monate später festgenommen. Der 21-Jährige hatte im Prozess gestanden.
Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren beantragt. Die Verteidiger von drei Angeklagten plädierten auf Freispruch, für den geständigen 21-Jährigen forderte die Verteidigung eine Jugendstrafe von maximal vier Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



