Berliner Behörden haben bei einem nächtlichen Großeinsatz 22 illegale Glücksspielautomaten sichergestellt. Wie die Senatsjustizverwaltung mitteilte, wurden mehr als 20 Lokale in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg kontrolliert. Die Aktion dauerte bis in die frühen Morgenstunden und endete um 3:40 Uhr.
80 Einsatzkräfte im Verbund
Insgesamt 80 Einsatzkräfte waren an den Maßnahmen beteiligt. Dazu gehörten 40 Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter, Ermittler des Landeskriminalamtes, Schutzpolizisten sowie Zollbeamte. Die Koordination mehrerer Behörden soll den Druck auf die organisierte Kriminalität erhöhen.
Senatorin betont Bedeutung gemeinsamer Aktionen
Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) erklärte: „Organisierte Kriminalität bekämpft man nicht im Alleingang. Berlins Behörden ziehen deshalb an einem Strang und gehen gemeinsam gegen kriminelle Strukturen vor.“ Der Verbundeinsatz zeige, was möglich sei, wenn Berlins Behörden entschlossen und abgestimmt handelten. „So treffen wir kriminelle Netzwerke dort, wo sie besonders verwundbar sind: bei ihren illegalen Gewinnen“, so Badenberg.
Bislang geringe Strafen
Lange Zeit kamen die Behörden kaum gegen den Betrug mit Spielautomaten an, der für die Organisierte Kriminalität eine leichte Einnahmequelle ist. Für einen illegalen Spielautomaten verhängten die Ordnungsämter bislang ein Bußgeld von 500 Euro – eine geringe Summe im Vergleich zu tausenden Euro Gewinn.
Deshalb hatte Badenberg, die den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität zu ihren Kernthemen erklärt hat, ein härteres Vorgehen initiiert. Wegen des höheren Aufwands bei Strafverfahren gegen kriminelle Banden und Clans startete sie ein Modellprojekt samt neuer Task-Force und den Bezirksämtern.
Berlin als Vorreiter
Die Ordnungsämter der Bezirke ziehen jetzt Einnahmen aus illegalen Geschäften mit Geldspielautomaten, E-Zigaretten und Lieferdiensten sofort ein. Berlin ist damit laut Badenberg Vorreiter. Organisierte Kriminalität bestehe nicht erst bei schweren Delikten wie Drogen- und Waffenhandel oder bei Taten im Rotlichtmilieu, sondern überall dort, wo sich schnelles Geld verdienen lasse, heißt es aus der Justizverwaltung.



