Anklage gegen Köpfe des „Königreichs Deutschland“ erhoben
Anklage gegen Köpfe des „Königreichs Deutschland“

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Köpfe der Reichsbürger-Gruppe „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Der obersten deutschen Anklagebehörde zufolge haben sie sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung betätigt. Dem Gründer Peter Fitzek werden zudem der Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun über die Zulässigkeit der Anklage und den Prozessbeginn entscheiden.

Hintergrund des Verbots und der Festnahmen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Gruppierung am 13. Mai 2025 verboten. Das KRD gab damals 6.000 Anhänger an, die Sicherheitsbehörden schätzten die Zahl jedoch auf etwa 1.000. Am selben Tag durchsuchte die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude und nahm vier mutmaßliche Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg fest. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Die Struktur des „Königreichs Deutschland“

Das KRD wurde 2012 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) gegründet. Es verstand sich als eigener Staat mit eigener Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten und war von einem Personenkult um Peter Fitzek geprägt. Ziel war es, „die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen“, so das Bundesamt für Verfassungsschutz. Fitzek, gelernter Koch, agierte als „oberster Souverän“ und hatte die Kontrolle über alle wesentlichen Bereiche. Zu den Mitbeschuldigten zählen zwei mutmaßliche Stellvertreter und ein Finanzverantwortlicher.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Finanzierung und Währungsumtausch

Das „Königreich“ finanzierte sich durch verbotene Bank- und Einlagengeschäfte, Spenden sowie Seminareinnahmen. Mitglieder sollten von Steuer- und Sozialabgaben befreit sein. Das KRD warb für den Umtausch von Euro in seine eigene Währung: eine „E-Mark“ (digital) oder „Neue Deutsche Mark“ (bar) entsprach 1,10 Euro. „Anhänger des KRD riskierten dabei große finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der ‚E‑Mark‘ einräumte“, warnt der Verfassungsschutz. Dennoch erhielt das KRD beträchtliche Großspenden in bis zu fünfstelliger Höhe.

Immobilienerwerb und Ausweitung des „Staatsgebiets“

Ein weiterer Schwerpunkt war der Erwerb von Immobilien und Grundstücken zur Ausweitung des „Staatsgebiets“. Diese wurden für Wohnzwecke, Siedlungen und geschäftliche Aktivitäten wie „Systemausstiegsseminare“ genutzt. 2022 erwarb das KRD mehrere Immobilien in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen.

Einordnung der Reichsbürger-Szene

Reichsbürger und Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an und lehnen demokratische sowie rechtsstaatliche Strukturen ab. Der Verfassungsschutz zählt rund 30 länderübergreifend aktive Gruppen; der Szene gehörten 2024 etwa 26.000 Personen an.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration