Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (43, CDU) ist vom Amtsgericht Weißwasser für eine Raserfahrt verwarnt worden. Der Politiker war im September 2023 in Krauschwitz mit 81 km/h geblitzt worden, obwohl nur Tempo 30 erlaubt war. Nun muss er zwei Jahre lang auf die Bremse treten.
Urteil mit Bewährungsauflagen
Richter Alex Theile (45) stellte eine empfindliche Strafe in Aussicht: 60 Tagessätze zu je 400 Euro drohen, wenn Clemens innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt würde. Zudem soll der Politiker 8500 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen. Clemens gilt nach dem Urteil nicht als vorbestraft.
Dem Minister waren ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen worden. Das Blitzerfoto stammt vom September 2023, als Clemens noch Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen in Berlin war. Auf einer mutmaßlichen Privatfahrt mit dem Dienstwagen wurde er vor einem Seniorenheim geblitzt. Abzüglich der Toleranz von 3 km/h war er 51 km/h zu schnell. Bußgeld: 560 Euro und zwei Monate Fahrverbot.
Richter sieht Straftat
Clemens legte Einspruch ein, zog diesen später wieder zurück. Doch da lag der Fall bereits am Amtsgericht Weißwasser. Der Richter sah darin nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern leitete ein Strafverfahren ein und hielt eine Verurteilung wegen verbotenen Autorennens für möglich – als sogenannter Allein-Raser.
Der Richter warf dem Minister auch Kennzeichen-Missbrauch vor. Clemens hätte ein Berliner „Tarnkennzeichen der Sächsischen Staatsregierung“ genutzt, was nur für dienstliche Fahrten erlaubt wäre. Die Verteidigung sagte jedoch, Clemens hätte davon nichts gewusst.
Aufwendige Nachstellung und Immunitätsaufhebung
Im Februar 2026 ließ der Richter sogar die B115 in Krauschwitz absperren und von einem Dekra-Sachverständigen die Blitzerfahrt nachstellen, um mögliche Beweise für den Vorwurf zu sammeln. Im Mai wurde die Immunität von Clemens im Sächsischen Landtag aufgehoben; jetzt begann der Prozess gegen ihn.
Die Staatsanwältin, die letztlich auf Freispruch plädiert hatte, betonte im Prozess, dass sie keine Straftat sehe. Der Richter hielt die Verhandlung jedoch für erforderlich, weil Clemens unter anderem elf Eintragungen im Fahreignungsregister hätte. Bereits einen Monat vor dem Tempoverstoß war der heutige CDU-Minister in denselben Blitzer gerast – damals 26 km/h zu schnell.
Clemens kündigt Berufung an
„Für mein Verhalten habe ich die Verantwortung übernommen. Ich habe von Anfang an meinen Respekt vor dem Gericht und unserem Rechtsstaat betont“, sagte er im Anschluss. Dazu gehöre auch die Überprüfung des Urteils. „Deshalb werde ich Berufung einlegen.“



