Fabian-Prozess: Mutter beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit bei Obduktionsdetails
Fabians Mutter beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian hat dessen Mutter den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Vorstellung des rechtsmedizinischen Gutachtens beantragt. Das Rostocker Landgericht muss nun über diesen heiklen Antrag entscheiden. Die als Nebenklägerin auftretende Mutter wird von ihrer Anwältin vertreten, die zur Begründung auf die postmortalen Persönlichkeitsrechte des Kindes verwies. Diese seien Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde und müssten Vorrang vor dem öffentlichen Interesse haben.

Hintergrund des Falles

Fabian wurde laut Anklage am 10. Oktober des Vorjahres an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die mit Fabians Vater liiert war. Der Prozess wird vor dem Landgericht Rostock verhandelt und hat bereits hohe mediale Aufmerksamkeit erregt.

Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bezieht sich speziell auf die Vorstellung des rechtsmedizinischen Gutachtens, die für Donnerstag geplant ist. Die Anwältin der Mutter erwartet, dass im Rahmen des Sachverständigenvortrags das gesamte Obduktionsgeschehen detailliert zur Sprache kommt. Dies könnte intime Details über die Todesumstände des Kindes offenbaren, die die postmortale Würde verletzen würden.

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Der Vorsitzende Richter Holger Schütt kündigte an, dass über den Antrag in nicht-öffentlicher Form vor Beginn des nächsten Verhandlungstages beraten und entschieden werde. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft sollen die Gelegenheit erhalten, Stellungnahmen abzugeben.

Bisherige Verhandlung

Bereits am heutigen Prozesstag wurden Fotos und Nahaufnahmen von der Leiche gezeigt. Der Richter hatte die rund 90 Zuschauer im Saal 2.002 des Rostocker Landgerichtes zuvor gewarnt, dass die Bilder schwer zu ertragen sein könnten. Wer dies möglicherweise nicht aushalte, solle besser den Saal verlassen. Fabians Mutter war aus diesem Grund nicht zur Verhandlung erschienen und wird auch am Donnerstag fernbleiben.

Für den Donnerstag ist zudem ein Sachverständiger geladen, der Angaben zu Brandursachen und Branddauer machen soll. Die Entscheidung über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird mit Spannung erwartet, da sie einen Präzedenzfall für den Umgang mit postmortalen Persönlichkeitsrechten in Strafprozessen darstellen könnte.

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