Im Prozess um den totgeprügelten Schaffner Serkan Çalar (36) ist es zu einem Eklat gekommen: Die Angehörigen des Opfers boykottieren die Plädoyers und die Verkündung des Urteils über den Angeklagten Ioanni V. (26). Grund ist die Weigerung des Landgerichts Zweibrücken, auf einen Antrag der Nebenklage auf einen rechtlichen Hinweis zum Tötungsvorsatz einzugehen.
Staatsanwaltschaft wollte Mordanklage
Die Staatsanwaltschaft hatte Ioanni V. ursprünglich wegen Mordes anklagen wollen, doch das Gericht ließ nur ein Verfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu. Da dies eine Verurteilung wegen Mordes oder Totschlags nicht ausschließt, beantragte der Anwalt der Brüder des Opfers, Yalçın Tekinoğlu, am Freitag einen entsprechenden rechtlichen Hinweis. Die Kammer lehnte dies jedoch ab, da es Hinweise auf das Urteil geben würde.
Jeder Schlag „kausal für Tötungserfolg“
Tekinoğlu erklärte gegenüber BILD: „Es gibt zahlreiche Zeugenaussagen und auch die Beurteilung der rechtsmedizinischen Sachverständigen und des SEK-Ausbilders, wonach ein Tötungsvorsatz nunmehr nach sechs Prozesstagen auf der Hand liegt.“ Ein Oberkommissar mit Kampfsporterfahrung hatte über den Angeklagten gesagt: „Er muss irgendwelche Erfahrungen haben.“ Auch für den Rechtsmediziner sei jeder der einzelnen Schläge „kausal für den Tötungserfolg“ gewesen. Sie seien besonders gefährlich gewesen, weil sich der Zugbegleiter nicht wehren konnte, da er zu diesem Zeitpunkt bereits bewusstlos war. Tekinoğlu: „Der Angeklagte hat mit jedem weiteren Schlag in gesteigerter Gefährlichkeit und Intensität gehandelt.“
Wichtige Annahme des Gerichts nicht bestätigt
Bei der Abweisung der Mordanklage war das Gericht noch davon ausgegangen, dass beide Seiten aufeinander einschlugen, sich eine Prügelei lieferten. Dafür gab es während des Prozesses jedoch keine Belege. Laut Nebenklage lag keine „aktive Auseinandersetzung“ vor. Deshalb solle das Gericht „die Beteiligten nicht im Unklaren lassen, ob nun ein Tötungsvorsatz in Betracht kommt oder nicht … Das Gericht sollte für klare Verhältnisse sorgen und allen Beteiligten, auch der Verteidigung des Angeklagten, klar machen, was auf dem Spiel steht: lebenslänglich wegen Mordes“, so der Nebenklagevertreter.
Protest der Familie
Der Vorsitzende Richter Andreas Herzog verkündete, man werde auf den Antrag nicht reagieren. Dies sei für die Familie des Opfers zu viel gewesen. Anwalt Yalçın Tekinoğlu zu BILD: „Sie wird aus Protest den Plädoyers und der Urteilsverkündung fernbleiben.“ Der alleinerziehende Vater Serkan Çalar hinterlässt zwei kleine Söhne.



