Fünf Jahre Haft für Berliner Mediziner wegen Beihilfe zur Vergewaltigung in Chatgruppe
Fünf Jahre Haft für Berliner Mediziner wegen Beihilfe zur Vergewaltigung

Ein 32-jähriger promovierter Mediziner aus China ist am Landgericht Berlin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Beihilfe zur schweren Vergewaltigung sowie der schweren sexuellen Nötigung in drei Fällen schuldig. Der Angeklagte hatte in einer Chatgruppe auf dem Messenger-Dienst Telegram medizinische Ratschläge zur Sedierung von Frauen gegeben, die anschließend von anderen Gruppenmitgliedern vergewaltigt wurden.

Chatgruppe als Plattform für schwere Sexualverbrechen

Nach Überzeugung des Gerichts gehörte der Mediziner Anfang 2024 zu einer Chatgruppe mit acht Mitgliedern, die als Austauschplattform für schwere Sexualverbrechen diente. Konkret ging es um Vergewaltigungen nach vorheriger Sedierung von Frauen. Der Vorsitzende Richter Thilo Bartl betonte bei der Urteilsverkündung: „Solche Fälle sind frauenverachtend, weil Frauen zu reinen Objekten degradiert werden.“

Ein Mitglied der Chatgruppe hatte serienmäßig Frauen überfallen und vergewaltigt. Der Angeklagte empfahl ihm ein konkretes Beruhigungsmittel. Aus den Chatnachrichten ergab sich, dass der später in Frankfurt am Main angeklagte Täter dieses Mittel tatsächlich verwendete. „Das Gericht hat keine Zweifel, dass das eine Beihilfe ist“, so Richter Bartl.

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Massenphänomen sexualisierter Gewalt im Internet

Das Gericht geht davon aus, dass es sich bei solchen Taten um ein Massenphänomen handelt. Der Richter verwies auf ein Verfahren in Großbritannien: „Sexualstraftaten werden nicht mehr still und heimlich begangen, sondern öffentlich im Internet verbreitet und beklatscht.“ Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls fünf Jahre Haft gefordert, während der Verteidiger auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert hatte.

Neben den Taten im Rahmen der Chatgruppe war der Angeklagte auch für sexuelle Übergriffe auf seine damalige Verlobte verantwortlich. Die Richter waren überzeugt, dass er sie in den Jahren 2020 und 2021 in drei Fällen in einem Hotelzimmer in Peking sexuell missbrauchte. Die Frau war sediert und bewusstlos. An den Taten waren teilweise weitere Männer beteiligt.

Ermittlungen gegen ein Netzwerk chinesischer Männer

Dem Strafverfahren in Berlin waren Ermittlungen in mehreren Bundesländern gegen ein Netzwerk von überwiegend chinesischen Männern vorausgegangen. Ausgangspunkt war eine Meldung durch das hessische Landeskriminalamt. Im Zuge der Datenauswertung wurde der Angeklagte als Teilnehmer des Gruppenchats identifiziert.

Bei einer Durchsuchung wurden mehrere Videodateien gefunden, die laut Anklage die Taten aus den Jahren 2020 und 2021 zeigten. Die Verlobte des 32-Jährigen berief sich im Verfahren auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und machte keine Aussagen. Der Angeklagte befindet sich seit September 2025 in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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