Urteil nach neun Jahren: Polizisten wegen Gewalt gegen Demonstranten verurteilt
Das Amtsgericht Hamburg hat drei Polizeibeamte wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung im Amt zu Geldstrafen verurteilt. Die Tat ereignete sich während der Proteste gegen den G20-Gipfel im Juli 2017. Die 38, 44 und 48 Jahre alten Beamten hatten einen damals 20-jährigen Demonstranten am Bismarck-Denkmal oberhalb der Landungsbrücken mit Schlagstöcken und Fäusten traktiert. Der junge Mann erlitt Prellungen und Hämatome. Aufgrund von Verfahrensverzögerungen gelten die Geldstrafen als bereits abgegolten.
Richterin: Eskalation nachvollziehbar, aber nicht gerechtfertigt
Die Vorsitzende Richterin Christine Simon-Wiehl betonte, dass eine Eskalation angesichts der damaligen Umstände menschlich nachvollziehbar sei, aber nicht hätte passieren dürfen. „So etwas darf nicht passieren – und das sieht das Gericht auch so“, sagte sie. Die Gefahrensituation habe ein solches Vorgehen nicht erfordert. Zwei der Angeklagten hatten zu Prozessbeginn eingeräumt, ihr Vorgehen sei aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt gewesen, und sich beim Opfer entschuldigt. Sie boten dem Geschädigten jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an; in einem Fall wurde das Geld noch im Gerichtssaal übergeben.
Staatsanwalt: Staatliche Machtstellung missbraucht
Zentrales Beweisstück war ein Video des Online-Newsportals, das den Tathergang zeigt und bis heute auf YouTube abrufbar ist. Der Staatsanwalt erklärte, das Video liefere einen guten Gesamtüberblick über die Situation und zeige, dass es nicht geboten gewesen sei, „immer wieder auf den Geschädigten einzuschlagen“. Er verwies auf die „staatliche Vertrauens- und Machtstellung von Polizeibeamten“, die von den Angeklagten „bewusst missbraucht“ worden sei.
Hintergrund: G20-Gipfel 2017 und die Folgen
Während des G20-Gipfels im Juli 2017 eskalierten die Proteste im Schanzenviertel und in Altona in Gewalt. Autos wurden beschädigt, Geschäfte zerstört, eine Bankfiliale brannte aus. Die Innenbehörde schätzte den Schaden auf mehr als zwölf Millionen Euro. Nach älteren Behördenangaben wurden 797 Polizeibeamte verletzt. Die Sicherheitskosten für den Gipfel beliefen sich nach Senatsangaben auf 64,7 Millionen Euro. Die Ermittlungen gegen die Polizisten waren zunächst eingestellt worden – wie auch alle anderen im G20-Kontext gegen Polizeibeamte eingeleiteten Verfahren. Erst nach einer Überprüfung sei in diesem Fall Anklage erhoben worden, weil die Generalstaatsanwaltschaft davon ausging, dass das Vorgehen mutmaßlich nicht gerechtfertigt gewesen sei.
Versöhnung im Gerichtssaal
Der heute 29-jährige Geschädigte machte deutlich, dass ihm die Entschuldigungen mehr bedeuteten als das Geld. Die Richterin zeigte sich von der Versöhnung beeindruckt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sei dadurch „Rechtsfrieden“ geschaffen worden. Das Urteil fiel am dritten Verhandlungstag und ist noch nicht rechtskräftig.



