Geldautomaten-Sprengung: 31-Jähriger zu fast sieben Jahren Haft verurteilt
Geldautomaten-Sprengung: Fast sieben Jahre Haft

Das Landgericht Berlin hat einen 31-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt. Das Gericht sprach ihn des schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schuldig. Zudem ordnete es die Einziehung von insgesamt rund 87.000 Euro an. In das Urteil wurde eine frühere Strafe gegen den Angeklagten wegen ähnlicher Taten einbezogen.

Drei Sprengstoffanschläge zwischen Mai 2024 und Januar 2025

Der 31-Jährige war nach Angaben der Vorsitzenden Richterin an drei Taten beteiligt, bei denen Sprengstoff eingesetzt wurde. Die Taten ereigneten sich zwischen dem 18. Mai 2024 und dem 24. Januar 2025. Die Richterin betonte die Gefährlichkeit der Taten: „Die Druckwelle war von keinem der Täter beherrschbar.“ Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden und erklärt, er sei von anderen Männern angeworben worden, die „schnelles Geld versprochen“ und das bei den Sprengungen eingesetzte Material beschafft hätten.

Teil einer moldauischen Gruppierung

Laut Ermittlungen agierte der 31-Jährige als Teil einer größeren Gruppierung aus der Republik Moldau. Dieser Bande werden mehr als 20 Angriffe auf Geldautomaten in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen zugeordnet, so ein Ermittler. Im aktuellen Prozess ging es um Angriffe auf Geldautomaten in den Berliner Stadtteilen Lichtenberg und Marzahn. In zwei Fällen erbeuteten die Täter insgesamt rund 32.000 Euro, im dritten Fall blieb es bei einem Versuch.

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Vorherige Verurteilung und Gesamtstrafe

Der Angeklagte war bereits im August 2025 in einem ersten Prozess zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden; diese Entscheidung ist rechtskräftig. Damals ordnete das Gericht zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 66.000 Euro an. Der nun verhängten Gesamtstrafe ging eine Verständigung der Prozessbeteiligten voraus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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