Geldautomaten-Sprenger: Fast sieben Jahre Haft für Bandenmitglied
Geldautomatensprenger: Fast sieben Jahre Haft

Das Landgericht Berlin hat ein mutmaßliches Mitglied einer Bande von Geldautomaten-Sprengern zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt. Der 31-jährige Angeklagte wurde des schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion für schuldig befunden. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von insgesamt rund 87.000 Euro an. In das Urteil wurde eine frühere Strafe gegen den Angeklagten wegen ähnlicher Taten einbezogen.

Drei Sprengstoffanschläge in Berlin

Der 31-Jährige war nach Angaben der Vorsitzenden Richterin an drei Taten zwischen dem 18. Mai 2024 und dem 24. Januar 2025 beteiligt, bei denen Sprengstoff eingesetzt wurde. „Die Druckwelle war von keinem der Täter beherrschbar“, betonte die Richterin und hob die Gefährlichkeit der Taten hervor. Die Angriffe richteten sich gegen Geldautomaten in den Berliner Stadtteilen Lichtenberg und Marzahn. In zwei Fällen erbeuteten die Täter insgesamt rund 32.000 Euro, im dritten Fall blieb es bei einem Versuch.

Geständnis und Hintergründe

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn ein Geständnis abgelegt. Er sei von anderen Männern angeworben worden, die „schnelles Geld versprochen“ und das bei den Sprengungen eingesetzte Material beschafft hätten, erklärte er. Laut Ermittlungen agierte der Mann als Teil einer größeren Gruppierung aus der Republik Moldau. Dieser Bande werden mehr als 20 Angriffe auf Geldautomaten in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen zugeordnet, so ein Ermittler.

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Vorherige Verurteilung und Gesamtstrafe

Bereits im August 2025 war der Angeklagte in einem ersten Prozess zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden – diese Entscheidung ist rechtskräftig. Damals ordnete das Gericht zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 66.000 Euro an. Die nun verhängte Gesamtstrafe von sechs Jahren und elf Monaten ging auf eine Verständigung der Prozessbeteiligten zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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