Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass in der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf wieder Tempo 30 gelten muss. Grund sei die mangelnde Berücksichtigung der Schulwegsicherheit bei der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung. Der Berliner Senat hatte im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans zahlreiche Tempo-30-Strecken wieder aufgehoben – darunter auch die Albrechtstraße, in der seit Februar wieder Tempo 50 galt.
Eilantrag eines Schülers erfolgreich
Ein betroffener Schüler hatte sich mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung der Senatsumweltverwaltung gewandt. Das Gericht gab ihm recht und stellte fest, dass die Behörde die besondere Bedeutung der Straße als hochfrequentierter Schulweg nicht ausreichend geprüft habe. Ein Gerichtssprecher erklärte, die Anordnung von Tempo 30 sei „aus Gründen der Schulwegsicherheit“ erforderlich.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Senatsumweltverwaltung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Bereits in einem ähnlichen Fall – der Saarstraße – hatte die Umweltverwaltung die erste gerichtliche Entscheidung nicht akzeptiert und Rechtsmittel eingelegt.
Hintergrund: Senat hob 23 Tempo-30-Strecken auf
Der schwarz-rote Senat hatte im September 2025 auf Vorlage von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) beschlossen, an 23 Hauptstraßen in Berlin tagsüber wieder Tempo 50 zuzulassen. Zuvor galten dort aus Gründen der Luftreinhaltung Tempolimits von 30 km/h. Die Aufhebungen waren Teil der Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die Kläger in beiden Verfahren. Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte an, nicht locker zu lassen und weitere rechtliche Schritte zu prüfen „gegen diese Rückabwicklung der Verkehrswende“. Die DUH sieht in der Rückkehr zu Tempo 50 einen Rückschritt für den Klima- und Lärmschutz.
Auswirkungen auf andere Straßen möglich
Das Urteil könnte Signalwirkung für weitere Hauptstraßen in Berlin haben, auf denen Tempo-30-Zonen aufgehoben wurden. Nach Angaben des Gerichts müssen die Behörden künftig bei jeder Aufhebung prüfen, ob die Straße als Schulweg dient. Dies könnte bedeuten, dass in vielen Bezirken Tempo 30 bestehen bleibt oder wieder eingeführt werden muss.
Der Fall zeigt die anhaltende Kontroverse um die Verkehrspolitik in Berlin. Während der Senat auf eine Vereinheitlichung und Beschleunigung des Verkehrs setzt, fordern Anwohner und Umweltschützer mehr Sicherheit und weniger Lärm. Das Verfahren ist ein weiteres Beispiel für die gerichtliche Auseinandersetzung um Tempo-30-Zonen in deutschen Städten.



