Innenministerium plant weitere IFG-Einschränkungen und Abschaffung der Kontrollinstanz
Innenministerium plant weitere IFG-Einschränkungen

Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) plant laut einem ARD-Bericht noch weitergehende Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) als bisher bekannt. In einem internen Vermerk vom Februar wird vorgeschlagen, das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit abzuschaffen, wie das Portal tagesschau.de am Donnerstag unter Berufung auf Recherchen des MDR berichtete. Damit würde eine zentrale Kontrollinstanz für das IFG wegfallen.

Hintergrund und geplante Änderungen

Das IFG gilt seit 2006 und gewährt Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Es wird regelmäßig von Journalisten und Nichtregierungsorganisationen genutzt. Union und SPD hatten sich Anfang Juli im Rahmen des Bürokratieabbaus darauf verständigt, die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen zu fokussieren. Nichtregierungsorganisationen oder Medien wären damit außen vor, was auf heftige Kritik stieß.

In dem Koalitionsbeschluss heißt es: „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können.“ Letzteres zielt laut dem internen BMI-Dokument auf Medienschaffende sowie möglicherweise auch auf Abgeordnete – denn diese könnten sich auf das Presserecht oder das parlamentarische Fragerecht berufen.

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Folgen der Einschränkungen

Die Folgen einer solchen Änderung wären laut ARD-Bericht erheblich. Das Presserecht und das Fragerecht für Abgeordnete begründen zwar einen Anspruch auf die Beantwortung von Fragen, anders als das IFG jedoch keinen Anspruch auf Akteneinsicht oder die Herausgabe behördlicher Unterlagen. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten bliebe damit verwehrt.

Weitere Einschränkungen sehen demnach eine Identifikationspflicht für Fragestellende sowie eine Ausweitung von Bereichen vor, die nicht unter das IFG fallen. Ausgenommen werden sollten nicht nur der Bereich Forschung und Lehre, sondern auch laufende Gesetzgebungsverfahren. Auch sollten Behörden keine Dokumente mehr herausgeben dürfen, die in anderen Behörden entstanden sind. Dafür wären dann weitere, kostenpflichtige Anträge erforderlich.

Reaktionen aus Politik und Verbänden

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums wurde in dem ARD-Bericht zitiert, man wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ reformieren. Dabei müssten jedoch auch Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. So müsse die Regierung „auf eine wachsende hybride Bedrohungslage“ reagieren und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Blick behalten. Die Entwürfe für eine Reform des IFG würden in den nächsten Monaten erarbeitet.

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sagte dem MDR, die Vorschläge seien mit seiner Fraktion nicht abgestimmt. Die Abschaffung der Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit lehne man ebenso ab wie eine Einschränkung der parallelen Anwendbarkeit von Presserecht und parlamentarischem Fragerecht und IFG. „Wir werden einer Reform nicht zustimmen, die das bestehende Transparenzniveau des IFG zurückdreht“, so Fiedler.

Der Deutsche Journalistenverband (DJV) äußerte sich „schockiert“ über die Berichte. „Das ist eine Liste der Grausamkeiten“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster in Berlin. Dies sei eine Aufstellung, „die niemals Realität werden“ dürfe, denn „das wäre das faktische Ende der Informationsfreiheit“.

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