Falscher Notfallsanitäter: Zehn Jahre Haft nach tödlichem Einsatz
Falscher Notfallsanitäter: Zehn Jahre Haft nach Tod

Das Landgericht Kleve hat einen 30-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt, der sich mit gefälschten Unterlagen als Notfallsanitäter ausgegeben hatte. Der Vorsitzende Richter Gerhard van Gemmeren sprach von einem „erschreckenden Sachverhalt“ und einer „gemeingefährlichen Hochstapelei“. Der Angeklagte wurde wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung schuldig gesprochen.

Tödlicher Rettungseinsatz im August 2025

Nach Überzeugung des Gerichts führte das Fehlverhalten des Mannes bei einem Rettungseinsatz im August 2025 zum Tod eines 80-jährigen Patienten. Der Angeklagte verabreichte dem schwer herzkranken Patienten ein ungeeignetes Medikament und verhinderte zudem, dass ein Notarzt hinzugezogen wurde. Dadurch sei der Tod des Mannes verursacht worden, so das Gericht.

Urteil „haarscharf am Mord vorbei“

Richter van Gemmeren erklärte, das Urteil sei „haarscharf am Mord vorbei“. Die entscheidende Frage im Prozess sei gewesen: „Zehn Jahre oder lebenslang?“ Letztlich entschied sich das Gericht für eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn eingeräumt, sich mit gefälschten Dokumenten als Notfallsanitäter ausgegeben zu haben. Er beteuerte, er habe Menschen helfen und niemandem schaden wollen. Zum Ende des Verfahrens entschuldigte er sich bei den drei Töchtern des Verstorbenen, die als Nebenklägerinnen auftraten.

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Widersprüchliche Gutachten

Im Prozess widersprachen sich die medizinischen Sachverständigen. Während ein Gutachter davon ausging, dass der Patient wegen seiner schweren Vorerkrankungen vermutlich auch bei einer früheren notärztlichen Behandlung nicht überlebt hätte, kam ein weiterer Experte zu dem Schluss, dass der Tod mit den richtigen Maßnahmen hätte verhindert werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf eine deutlich geringere Strafe.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Revision einlegen. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und wirft Fragen nach den Kontrollmechanismen im Rettungsdienst auf.

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