Das Landgericht Berlin hat einen 31-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt. Der Angeklagte wurde des schweren Bandendiebstahls sowie des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion für schuldig befunden. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von insgesamt rund 87.000 Euro an. In das Urteil wurde eine frühere Strafe gegen den Angeklagten wegen ähnlicher Taten einbezogen.
Angeklagter gesteht Beteiligung an drei Sprengungen
Der 31-Jährige war nach Angaben der Vorsitzenden Richterin an drei Taten zwischen dem 18. Mai 2024 und dem 24. Januar 2025 beteiligt, bei denen Sprengstoff eingesetzt wurde. „Die Druckwelle war von keinem der Täter beherrschbar“, betonte die Richterin die Gefährlichkeit der Taten. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden. Er sei von anderen Männern angeworben worden, sie hätten „schnelles Geld versprochen“ und das bei den Sprengungen eingesetzte Material beschafft, erklärte er.
Bande aus der Republik Moldau soll für über 20 Taten verantwortlich sein
Laut Ermittlungen agierte der 31-Jährige als Teil einer größeren, aus der Republik Moldau stammenden Gruppierung. Dieser Bande werden Taten in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen zugeordnet – insgesamt mehr als 20 Angriffe auf Geldautomaten, so ein Ermittler. Im aktuellen Prozess ging es um Angriffe auf Geldautomaten in den Berliner Stadtteilen Lichtenberg und Marzahn. In zwei Fällen erbeuteten die Täter insgesamt rund 32.000 Euro, im dritten Fall blieb es bei einem Versuch.
Früheres Urteil und Gesamtstrafe
Der Angeklagte wurde bereits im August 2025 in einem ersten Prozess zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt – diese Entscheidung ist rechtskräftig. Das Gericht ordnete damals zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von knapp 66.000 Euro an. Die nun verhängte Gesamtstrafe ging einer Verständigung der Prozessbeteiligten voraus. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.



