Das Landgericht Dortmund hat den 21-jährigen Florian L. am Dienstag zu acht Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte in der Nacht zum 13. Dezember 2025 in Bergkamen (Nordrhein-Westfalen) eine 26-jährige Frau und ihre vier Kinder mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Die Richter sprachen ihn unter anderem des versuchten Mordes und des versuchten Totschlags schuldig.
Blutige Nacht in Bergkamen
Gegen 5 Uhr morgens war Florian L., ein enger Freund der Familie, in der Wohnung von Dilara O. aufgewacht. Er setzte sich auf ihre Matratze, schlug sie mit Fäusten und stach mehrfach mit einem Messer auf sie ein. Anschließend rannte er in das Zimmer der Kinder – drei Jungen im Alter von drei, fünf und sieben Jahren sowie ein achtjähriges Mädchen – und attackierte auch sie. Die Mutter erinnert sich: „Sie haben geschrien wie noch nie, das war schrecklich.“ Alle fünf Opfer überlebten schwer verletzt.
Opfer leiden unter den Folgen
Dilara O. kann ihre Hand nur noch eingeschränkt nutzen. Die Kinder tragen Narben davon, einige leiden unter Gesichtslähmungen. Die psychischen Folgen sind gravierend: Die Kinder können vor Angst oft nicht schlafen und stehen nachts plötzlich am Bett der Mutter. „Ich erschrecke mich dann immer total“, sagte die Mutter im Prozess. Die Familie quält zudem die Frage nach dem Motiv des Täters, der zuvor als freundlich und unauffällig galt.
Schweigen und Grinsen im Gericht
Der Angeklagte schwieg während des gesamten Verfahrens zu den Vorwürfen. Einer der wenigen Sätze, die er im Gerichtssaal äußerte, war: „Ich kenne meine Rechte.“ Zeugen berichteten, dass er während der Verhandlung mehrfach gegrinst habe – ähnlich wie auf dem Fahndungsfoto, das die Polizei nach der Tat veröffentlicht hatte. Am Dienstag betrat er in Handschellen den Saal.
Urteil zwischen Schuldfähigkeit und Rausch
Die Staatsanwältin Maribel Andersson hatte zwölf Jahre Haft gefordert und argumentierte, der Täter sei planvoll vorgegangen. Der Verteidiger Jan Allendorf hingegen plädierte auf „ganz erheblich verminderte Schuldfähigkeit“, da ein Gutachten Kokainreste, Marihuana und Alkohol im Blut des Angeklagten zur Tatzeit nachgewiesen habe. Das Gericht folgte dieser Einschätzung teilweise und ging von verminderter Schuldfähigkeit aus, verhängte aber dennoch eine lange Jugendstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Der gescheiterte Fliesenleger war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt und wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt.



