Kinderfotograf Achim Lippoth zu sieben Jahren Haft verurteilt
Kinderfotograf Lippoth zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der einst renommierte Kinderfotograf Achim Lippoth ist wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Köln in einer Neuverhandlung des Falls. Der heute 57-Jährige hatte nach Überzeugung des Gerichts mehrfach sexualisierte Gewalt gegen seine männlichen Kindermodels ausgeübt.

Hintergrund des Urteils

Bereits im Jahr 2022 war Lippoth erstmals schuldig gesprochen worden. Das damalige Urteil lautete auf vier Jahre und zehn Monate Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Fotograf seine Übergriffe „hochgradig manipulativ“ vorbereitet hatte. Als Fotograf von Kindermodels suchte er gezielt Kontakt zu vorpubertären Jungen. In jener ersten Verhandlung wurde Lippoth in vier Fällen des Missbrauchs an drei Kindern für schuldig befunden. In den übrigen zwölf Anklagepunkten, die sich gegen drei weitere Kinder richteten, erfolgte ein Freispruch.

Revision und Neuverhandlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das erste Urteil jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern auf und verwies den Fall an das Kölner Landgericht zurück. Der BGH kritisierte, dass die Aussagen der Opfer nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Daraufhin wurde das Verfahren in Köln neu aufgerollt. In der erneuten Verhandlung erhöhte das Gericht die Strafe deutlich und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren.

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Karriere und Bekanntheit

Achim Lippoth gehörte zu den bekanntesten Kinderfotografen Deutschlands. Seine Arbeiten wurden mehrfach ausgezeichnet, unter anderem mit fünf Löwen beim wichtigsten Werbefestival der Welt in Cannes. Das von ihm gegründete Kindermodemagazin „Kid’s Wear“ erhielt mehrere Branchenpreise. Er fotografierte Werbekampagnen für zahlreiche große Unternehmen sowie für Medien wie den SPIEGEL und das „Zeit Magazin“, das die Vorwürfe ursprünglich enthüllt hatte. Lippoths Bilder erschienen auch in internationalen Magazinen wie der „Vogue“ oder dem „New York Times Magazine“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Verteidigung erneut in Revision gehen wird.

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