Verfassungsklage gegen Heizungsgesetz endgültig gescheitert
Klage gegen Heizungsgesetz gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen das frühere Heizungsgesetz der Ampel-Regierung endgültig abgewiesen. Der Zweite Senat entschied am Donnerstag, dass die Beratungszeit vor der Verabschiedung des Gesetzes im Juli 2023 ausreichend gewesen sei. Die Kläger um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann waren im Hauptsacheverfahren gescheitert, obwohl sie im Eilverfahren im Sommer 2023 noch einen vorläufigen Stopp des Gesetzes erreicht hatten.

Hintergrund der Klage

Gegenstand des Urteils ist das Gebäudeenergiegesetz, das die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP auf den Weg gebracht hatte. Kurz vor der geplanten Verabschiedung im Juli 2023 hatten die Regierungsfraktionen umfangreiche Änderungsanträge eingebracht. Heilmann sah dadurch sein Mitwirkungsrecht als Parlamentarier verletzt, da die verbleibende Beratungszeit zu kurz gewesen sei, um die Änderungen angemessen zu prüfen. Er rief das Bundesverfassungsgericht an.

Erfolg im Eilverfahren, Niederlage in der Hauptsache

Der Eilantrag hatte damals mit fünf zu zwei Stimmen Erfolg. In der Begründung hieß es, Abgeordnete müssten Informationen nicht nur erlangen, sondern auch verarbeiten können. Das Heizungsgesetz wurde daraufhin erst im September 2023 verabschiedet – jedoch ohne inhaltliche Änderungen. Mittlerweile hat die schwarz-rote Koalition das Gesetz deutlich aufgeweicht.

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Veränderte Besetzung des Senats

Der Zweite Senat entschied nun in veränderter Besetzung. Die Amtszeiten von drei der im Eilverfahren beteiligten Mitglieder waren abgelaufen und ihre Stellen neu besetzt worden. Das Urteil ist endgültig und nicht anfechtbar. Eine Sprecherin des Gerichts betonte: „Die Kläger haben keinen Anspruch auf eine bestimmte Dauer der Beratung, solange die Mindestanforderungen an die parlamentarische Willensbildung gewahrt sind.“

Auswirkungen und Reaktionen

Das Urteil stärkt die Position der Regierung in Gesetzgebungsverfahren. Kritiker befürchten jedoch, dass dadurch die Rechte des Parlaments geschwächt werden. Die Linke kündigte bereits an, das Gebäudemodernisierungsgesetz in Karlsruhe stoppen zu wollen. Das Heizungsgesetz selbst ist durch die schwarz-rote Koalition bereits deutlich entschärft worden.

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