Wegen des Verdachts auf Fremdkörper ruft die Firma Kölln die Frühstücksflocken „Kölln Zauberfleks Schoko“ zurück. Betroffen ist die 375-Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 und der Chargennummer L6165. Wie die Webseite lebensmittelwarnung.de mitteilte, wurden die Frühstücksflocken in mehreren Bundesländern verkauft.
Betroffene Bundesländer
Die Ware wurde in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vertrieben. Verbraucher sollten das Produkt auf keinen Fall verzehren, da die potenziellen Fremdkörper eine Verletzungs- oder Erstickungsgefahr darstellen.
Rückgabe und Erstattung
Kunden können die Packung in das Geschäft zurückbringen, in dem sie gekauft wurde. Auch ohne Kassenbon erhalten sie den Kaufpreis erstattet. Die Rückrufaktion wurde von der dpa verbreitet und zielt darauf ab, Gesundheitsrisiken für Verbraucher zu vermeiden.



