Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch einen 41-jährigen Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes zu der in Deutschland höchstmöglichen Strafe verurteilt. Der Mediziner muss lebenslang ins Gefängnis, das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete anschließende Sicherungsverwahrung an.
Urteil nach umfangreicher Beweisaufnahme
Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Arzt bei Hausbesuchen zwölf Frauen und drei Männer getötet hatte. Die Taten geschahen im Rahmen seiner Tätigkeit als Palliativmediziner, der eigentlich todkranke Menschen begleiten sollte. Stattdessen nutzte er sein Wissen und seine Position, um die Patienten zu töten.
Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung
Die lebenslange Freiheitsstrafe ist in Deutschland die Höchststrafe für Mord. Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet, dass eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren in der Regel ausgeschlossen ist. Die angeordnete Sicherungsverwahrung stellt sicher, dass der Verurteilte auch nach Verbüßung der Haftstrafe nicht auf freien Fuß kommt, wenn von ihm weiterhin Gefahr ausgeht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte bereits Revision an. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da ein Arzt, der dem Leben dienen sollte, zum Serienmörder wurde.



