Tod eines Hoteliers: Neun Jahre Haft für langjährigen Freund
Neun Jahre Haft für Freund des getöteten Hoteliers

Das Bonner Landgericht hat einen 64-jährigen Mann wegen Totschlags an einem Hotelier zu neun Jahren Haft verurteilt. Der langjährige Freund des Opfers war nach Überzeugung des Gerichts für den gewaltsamen Tod des 70-Jährigen verantwortlich. Das Urteil folgte nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die wegen Raubmordes eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert hatte. Auch die Nebenklage, vertreten durch die Tochter des Getöteten, hatte auf lebenslange Haft plädiert.

Tathergang und ungeklärte Fragen

Laut Urteil erschien der Angeklagte im August 2025 im Büro des Hoteliers. Dort soll er ihn mit einem Gegenstand erdrosselt haben. Ob der Täter, wie angeklagt, eine Halskette mit einem Münzanhänger sowie einen Steinring mitnahm, konnte nicht abschließend geklärt werden. Ebenso unklar blieb, wer das Tablet und das Handy des 70-Jährigen entwendete, auf denen sich möglicherweise Beweise wie Aufzeichnungen von Überwachungskameras befanden. Auch ein Motiv für die Tat konnten die Richter nicht feststellen.

Indizienkette und Verteidigung

Das Gericht stützte seine Überzeugung von der Täterschaft des 64-Jährigen auf ein „Bündel von Indizien“. Dazu gehörten DNA-Spuren an der Leiche des Hoteliers, auch unter einem Klebeband, mit dem sein Kopf umwickelt war. Zudem zeigte der Angeklagte ein widersprüchliches Aussageverhalten. Der Verteidiger Martin Kretschmer, der für seinen Mandanten Freispruch gefordert hatte, bezeichnete das Urteil als „Überraschungs-Urteil, mit dem keiner gerechnet hatte“. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten und betont, er habe seinen Freund, den er 30 Jahre kannte, nicht getötet. Die zahlreichen DNA-Spuren am Tatort seien nicht verwunderlich, da er als Freund jahrelang in der Pension ein- und ausgegangen sei.

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Der Angeklagte will das Urteil anfechten. Sein Verteidiger hat Revision angekündigt.

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