„Nur Ja heißt Ja“: Warum Deutschland endlich das Sexualstrafrecht reformieren muss
„Nur Ja heißt Ja“: Reform des Sexualstrafrechts nötig

Mehr als 130.000 Menschen haben eine Petition für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht unterzeichnet. Mehrere Landesjustizminister und die Grünen unterstützen den Vorstoß. Der Bundesrat stimmt am Freitag über eine Reform ab. Ein Kommentar von Alina Juravel, Redakteurin der FUNKE Mediengruppe, kritisiert, dass Deutschland einem überholten Verständnis von sexueller Selbstbestimmung folge, das vor allem Täter schütze.

Die Debatte um die Reform

„Es ist wirklich erstaunlich: Im Jahr 2026 wird ernsthaft darüber diskutiert, ob Menschen vor sexuellen Handlungen die Zustimmung aller Beteiligten brauchen“, schreibt Juravel. Die bisherige Rechtslage knüpfe die Strafbarkeit sexueller Übergriffe an die Frage, ob die betroffene Person deutlich genug Nein gesagt habe. Dabei müsse die Frage lauten: Gab es überhaupt ein Ja? Denn Schweigen sei keine Zustimmung, und Erstarren – eine häufige Reaktion auf sexuelle Gewalt – erst recht nicht.

Kritik an der aktuellen Rechtslage

Die Autorin betont, dass ein modernes Sexualstrafrecht kompromisslos die sexuelle Selbstbestimmung schützen müsse. „Alles andere bedeutet, an einem System festzuhalten, das vor allem Frauen noch immer mehr Verantwortung für sexuelle Gewalt aufbürdet als denjenigen, die ihre Grenzen missachten.“ Kritiker der Reform warnen vor einer Beweislastumkehr oder einer „Verrechtlichung“ der Sexualität. Diese Einwände verkennten jedoch den Kern: „Wer Zustimmung zur Voraussetzung macht, kriminalisiert keine Sexualität. Er definiert sie über gegenseitigen Respekt statt über die Abwesenheit von Widerstand.“

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Unterstützung für die Petition

Die Petition für „Nur Ja heißt Ja“ hat breite Unterstützung gefunden. Auch die Grünen drängen auf eine Reform, über die der Bundesrat am Freitag abstimmen wird. Juravel fordert ein Umdenken: „Dass Deutschland über diesen Schritt überhaupt noch streitet, offenbart ein überholtes Verständnis von Sexualität.“ Die größere Sorge scheine zu sein, einem mutmaßlichen Täter Unrecht zu tun, statt Betroffene wirksam zu schützen.

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