Blutiger Streit nach durchfeierter Nacht
Vor der Jugendkammer des Landgerichts Bremen muss sich seit dem 24. Juli 2026 ein 21-jähriger Syrer wegen Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in den frühen Morgenstunden des März 2026 in Bremerhaven seinen guten Freund mit einem Messer attackiert zu haben. Das Opfer erlag wenig später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
Laut Anklage soll der Angeklagte mindestens achtmal auf den 21-jährigen Freund eingestochen haben. Die Klinge des verwendeten Messers war sieben Zentimeter lang. Die Stiche trafen den Brustkorb, die Rippen, den Rücken und den Hals des Opfers. Der junge Mann überlebte die Tat nicht.
Streit um Beleidigung des Vaters
Nach Angaben des Verteidigers hatten die beiden Männer die ganze Nacht gemeinsam gefeiert. Dabei konsumierten sie sowohl Alkohol als auch Drogen. Im Laufe des Morgens eskalierte die Situation. Auslöser war offenbar eine Beleidigung des Vaters des Angeklagten durch das spätere Opfer. Der Verteidiger erklärte: „Das spätere Opfer hat den Vater des Angeklagten beleidigt. Es kam zum Streit, bei dem das Opfer den Angeklagten mit dem Messer verletzte.“
Die Staatsanwaltschaft schildert den weiteren Verlauf so: Der Angeklagte habe dem Freund das Messer entrissen und dabei gesagt: „Du hast mir auf den Kopf gestochen, dann steche ich dich jetzt auch.“ Anschließend habe er mehrfach zugestochen. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass sein Gegenüber sterben könnte.
Verteidigung sieht Notwehr
Die Verteidigung kündigte an, sich auf Notwehr zu berufen. Der Angeklagte sei zuvor selbst attackiert worden und habe sich nur verteidigt. Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.



