Stade: Auflagen für Verdächtigen endeten einen Tag vor Tod im Gefängnis
Stade: Auflagen endeten einen Tag vor Tod im Gefängnis

Der mutmaßliche Schütze von Stade, der Ende Juni sechs Menschen in einer Mutter-Kind-Einrichtung getötet haben soll, ist am Dienstagmorgen tot in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde aufgefunden worden. Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums handelt es sich um Suizid durch Strangulation. Es gebe keine Hinweise auf ein Verbrechen. Besonders brisant: Die Sicherheitsauflagen für den 45-Jährigen waren schrittweise gelockert worden und endeten bereits am Montag, einen Tag vor seinem Tod.

Hintergrund der Tat und Haftbedingungen

Der Verdächtige war am 30. Juni in Untersuchungshaft genommen worden. Noch am selben Tag fand ein standardmäßiges Zugangsgespräch statt, bei dem mithilfe eines Formulars das Risiko einer Selbstverletzung eingeschätzt wurde. Da eine solche Gefahr festgestellt wurde, kam der Mann zunächst in eine kameraüberwachte Zelle. „Der Gefangene musste rund um die Uhr ohne Unterbrechung im Blick behalten werden“, erklärte ein Sprecher des Ministeriums.

Schrittweise Lockerung der Maßnahmen

Nach einer Woche wurden die Maßnahmen erstmals gelockert: Der Verdächtige kam in eine kameraüberwachte Zelle mit Fernseher. Am 9. Juli erfolgte eine weitere Lockerung auf Grundlage eines psychologischen Berichts. Der Gefangene wurde nur noch abends und nachts per Kamera überwacht, tagsüber nahm er am regulären Gefängnisalltag teil. „Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Kontakt zu Mitgefangenen möglich war“, so der Sprecher. Zudem mussten sich Mitarbeiter der JVA anfangs alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden persönlich vom Wohlbefinden des Mannes überzeugen.

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Letzte Lockerung und Aufhebung der Auflagen

Am 13. Juli wurden die Auflagen erneut angepasst: Die nächtliche Kameraüberwachung wurde beendet, stattdessen fanden nur noch regelmäßige persönliche Kontrollen statt. Einen Tag vor dem Tod des 45-Jährigen, am Montag, wurden die Maßnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt. Aus einem Protokoll der JVA geht hervor: „Negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr beziehungsweise einer Gefahr der Selbstverletzung oder gar der Selbsttötung sind keine dokumentiert.“ Die letzte Kontrolle fand am Montagabend gegen 20.00 Uhr statt, am Dienstagmorgen war der Körper des Mannes bereits kalt.

Reaktionen und Aufarbeitung

Das Justizministerium betonte, dass alle Maßnahmen auf Basis des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgten und nach ersten Erkenntnissen keine Hinweise auf Fehler der JVA oder der Psychologin vorlägen. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. „Die Aufarbeitung der Vorgänge läuft auf Hochtouren“, sagte der Sprecher. Zudem werde geprüft, ob landesweit geltende Regularien angepasst werden müssen.

Der Sprecher des Ministeriums sprach den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus: „Uns ist natürlich bewusst, was das insbesondere für die Angehörigen der Opfer bedeutet.“ Mit dem Tod des mutmaßlichen Schützen werde ihnen die Möglichkeit genommen, das Geschehen emotional und vor Gericht aufzuarbeiten.

Anwalt Steffen Hörning, der eine hinterbliebene Familie vertritt, forderte eine gründliche Aufarbeitung der Vorgänge im Gefängnis. „Es ist angesichts der Hinweise auf eine Selbstgefährdung nun geboten, da genauer hinzuschauen und mögliche Versäumnisse aufzuarbeiten“, sagte er im NDR-Magazin „Hallo Niedersachsen“. Den Opfern sei es nicht mehr möglich, dem Täter in einem Prozess in die Augen zu schauen. „Ich glaube, dass die Hinterbliebenen keine Zweifel an der Schuldfrage haben“, betonte Hörning. Die zentrale, nun unbeantwortete Frage nach dem Warum sei eine zusätzliche Belastung.

Ermittlungen und rechtliche Folgen

Der Mann soll Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen getötet haben, darunter jeweils drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes Hannover und der Einrichtung. Hintergrund soll ein Sorgerechtsstreit um die zur Tatzeit drei Monate alte Tochter des mutmaßlichen Schützen gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen Mordes ein, da ein Verfahren gegen Tote in Deutschland nicht möglich ist. Die Beamten ermitteln jedoch weiterhin gegen die Partnerin des Verdächtigen und gegen die Fahrerin des Fluchtwagens. Zudem versuchen sie, die Abläufe und Hintergründe der Tat zu rekonstruieren.

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