Sechs Tote in Stade: Auflagen für Verdächtigen endeten einen Tag vor Suizid
Stade: Auflagen für Verdächtigen endeten einen Tag vor Tod

Der 45-jährige Verdächtige, der Ende Juni in einer Mutter-Kind-Einrichtung in Stade sechs Menschen erschossen haben soll, ist tot. Er starb durch Suizid in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bremervörde. Wie das niedersächsische Justizministerium mitteilte, stand der Mann unter besonderer Beobachtung – jedoch nur bis zum Tag vor seinem Tod.

Stufenweise Lockerung der Überwachung

Der Verdächtige kam am 30. Juni in Untersuchungshaft. Noch am selben Tag fand ein Zugangsgespräch statt, bei dem eine Selbstverletzungsgefahr festgestellt wurde. Daraufhin wurde er in eine kameraüberwachte Zelle gebracht und rund um die Uhr beobachtet. Nach einer Woche wurden die Maßnahmen erstmals gelockert: Der Mann kam in eine kameraüberwachte Zelle mit Fernseher. Am 9. Juli wurden die Auflagen weiter reduziert. Auf Basis eines psychologischen Berichts wurde er nur noch abends und nachts per Kamera überwacht; tagsüber nahm er am regulären Gefängnisalltag teil, inklusive Kontakt zu Mitgefangenen. Zudem führten Mitarbeiter zunächst alle 30 Minuten, später alle zwei Stunden persönliche Kontrollen durch.

Letzte Anpassung am 13. Juli

Am 13. Juli wurden die Auflagen erneut angepasst. Die nächtliche Kameraüberwachung endete, stattdessen fanden nur noch regelmäßige persönliche Kontrollen statt. Einen Tag vor seinem Tod, am 18. Juli, wurden alle besonderen Maßnahmen auf Anraten der Psychologin komplett eingestellt. Laut einem JVA-Protokoll hieß es: „Negative Wahrnehmungen hinsichtlich einer Gesundheitsgefahr beziehungsweise einer Gefahr der Selbstverletzung oder gar der Selbsttötung sind keine dokumentiert.“

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Ob der Verdächtige über das Ende der Auflagen informiert wurde, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen. Die letzte Kontrolle fand am Montagabend um 20 Uhr statt. Am Dienstagmorgen entdeckte ein Mitarbeiter den 45-Jährigen leblos in seiner Einzelzelle. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Die Ermittler gehen von Suizid aus, es gibt keine Hinweise auf ein Verbrechen.

Keine Hinweise auf Fehler der JVA

Der Sprecher betonte, alle Maßnahmen seien auf Basis des niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes erfolgt. Nach ersten Erkenntnissen lägen keine Hinweise auf Fehler der JVA oder der Psychologin vor. Die internen Untersuchungen seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Das Ministerium prüft zudem, ob die landesweiten Regularien angepasst werden müssen.

Auswirkungen auf die Hinterbliebenen

Der Tod des mutmaßlichen Täters hat auch Konsequenzen für die Angehörigen der Opfer. Der Ministeriumssprecher drückte sein Beileid aus und erklärte: „Uns ist natürlich bewusst, was das insbesondere für die Angehörigen der Opfer bedeutet. Mit dem Tod des mutmaßlichen Schützen wird ihnen die Möglichkeit genommen, das Geschehen emotional und vermutlich auch vor Gericht aufzuarbeiten.“

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen Mordes eingestellt, da ein Verfahren gegen Tote in Deutschland nicht möglich ist. Die Ermittlungen gegen die Partnerin des Verdächtigen und die Fahrerin des Fluchtwagens laufen jedoch weiter. Zudem versuchen die Beamten, die genauen Abläufe und Hintergründe der Tat zu rekonstruieren. Der Hintergrund der Tat soll ein Sorgerechtsstreit um die damals drei Monate alte Tochter des Schützen gewesen sein.

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